Nur Praxis-Impfungen in der Apotheke überprüft

Digitaler Impfnachweis soll per Post kommen

, Uhr
Berlin -

Wer seine Corona-Immunisierung in einem Impfzentrum erhalten hat, soll zur Übertragung in den geplanten digitalen Impfpass nicht extra eine Apotheke aufsuchen müssen. Stattdessen soll der digitale Impfnachweis als QR-Code per Post versendet werden. Das geht aus den Informationen hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Ländern zur Vorbereitung der bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zugesendet hat. In einem Potsdamer Impfzentrum wird dieses Verfahren bereits ab Donnerstag getestet.

Für bereits vollständig Geimpfte seien die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, dass die Impfzertifikate je nach Verfügbarkeit der dafür notwendigen Daten unbürokratisch und aufwandsarm per Post zugesendet werden können, so das BMG: „Daher sollten die Länder nach Möglichkeit sicherstellen, dass den in den Impfzentren vollständig Geimpften ein entsprechendes digitales Impfzertifikat nachträglich postalisch zeitnah nach Einführung des technischen Systems zugesendet wird.“

Demnach könnte ein großer Teil der Übertragungen aus Impfpässen in den digitalen Impfnachweis in Apotheken wegfallen – und mit ihnen das Honorar von 18 Euro je Impfpass: Zwar steigt der Anteil der Praxen an den Impfungen kontinuierlich. Zahlen des BMG zufolge wurden jedoch bis einschließlich Mittwoch 33,8 von insgesamt 47,3 Millionen Corona-Impfungen in den Impfzentren verabreicht. In den Praxen wurden bisher 13,5 Millionen Impfungen durchgeführt.

Das neue Postverfahren ist bereits am Donnerstag in die Erprobung gegangen: In Potsdam stellte Gottfried Ludewig, Leiter der Digitalisierungsabteilung im BMG, gemeinsam mit Holger Rostek, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), dem brandenburgischen Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft und IBM-Projektmanager Ronald Fritz einen Testlauf für die Ausstellung des digitalen Impfnachweises vor. Das BMG hatte IBM im März per Dringlichkeitsvergabe damit beauftragt, für 2,7 Millionen Euro die technische Infrastruktur für den digitalen Impfpass zu entwickeln.

In einem kontrollierten Feldtest soll zunächst in einzelnen Impfzentren Erfahrungen mit dem System gesammelt werden, um Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Pro Tag sollen in jedem teilnehmenden Impfzentrum zunächst rund 30 digitale Impfnachweise ausgestellt werden. In Brandenburg beteiligt sich die KV mit dem Impfzentrum in der Potsdamer Metropolis-Halle. „Wenn alles funktioniert und der Bund den digitalen Impfnachweis für Deutschland freigibt, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ihren individuellen digitalen Impfausweis als ausgedruckten QR-Code direkt im Nachgang ihrer Impfung“, erklärte Rostek. „Den Personen, die bereits in einem Impfzentrum des Landes vollständig geimpft wurden, soll der Impfnachweis per Post zugesandt werden.“

In den übrigen Impfzentren des Landes und auch in den Arztpraxen wird allerdings derzeit kein digitales Impfzertifikat ausgestellt. Die geimpften Personen, die an dem Feldtest teilnehmen, müssen den erhaltenen QR-Code laut KVBB sorgfältig aufbewahren – denn zurzeit kann er noch nicht durch offizielle Prüfstellen überprüft werden – das werde erst später möglich sein.

Dann soll das Impfzertifikat in Form des QR-Codes zum Beispiel über die CovPass App oder die Corona-Warn-App digital oder alternativ als maschinenlesbarer Ausdruck genutzt werden können. Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, werde es eine App zur Prüfung des Impfzertifikats geben. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Alternativ ist ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.

18 Euro einschließlich Umsatzsteuer können die Apotheken abrechnen. So sieht es der Referentenentwurf für die Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vor, die in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll. Dies gilt für die „nachträgliche erstmalige Erstellung eines Impfzertifikats“ genauso wie für die „Erstellung einer weiteren Ausfertigung [...] bei Abhandenkommen einer bereits erstellten Ausfertigung“. Wird dagegen ein Impfzertifikat für eine Zweitimpfung „im Zusammenhang mit der Erstellung eines Impfzertifikates für eine erfolgte Erstimpfung“ ausgestellt, beträgt die Vergütung sechs Euro einschließlich Umsatzsteuer.

Auch die Ärzte können 18 Euro abrechnen, sofern eine Impfung nachträglich bestätigt werden muss, die in einer anderen Praxis oder in einem Impfzentrum durchgeführt wurde. Ansonsten gibt es für das Ausstellen des Impfzertifikats direkt nach der Impfung 6 Euro; wenn dies „unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden“, sinkt der Betrag auf 2 Euro. Das gilt auch für die nachträgliche Bestätigung einer Impfung, die in der eigenen Praxis durchgeführt wurde.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte