Iberogast: Bayer bleibt Schöllkraut treu APOTHEKE ADHOC, 19.09.2018 15:24 Uhr
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„Bayer hat ein wirksames und bei richtiger Anwendung gut verträgliches Arzneimittel im Markt. Wir stehen unverändert zu dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis von Iberogast in den zugelassenen Indikationen. Es ergibt sich kein Grund andere Maßnahmen zu ergreifen“, so Theurer. Foto: Bayer
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Seitdem das Thema im März für erste Schlagzeilen sorgte, sind die Abverkäufe in den Apotheken eingebrochen. Foto: Steigerwald
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Nach Zahlen von Insight Health waren die Abverkäufe in den Apotheken die letzten sechs Monate rückläufig. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Vor allem in den Wintermonaten steigen die Absätze regelmäßig, in den Sommermonaten ist die Nachfrage geringer. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Bereits seit Ende 2016 macht Bayer TV-Werbung in Sachen Iberogast. Jedoch ohne dauerhaften Erfolg. Foto: APOTHEKE ADHOC
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In naher Zukunft sollen die Warnhinweise zu dem Präparat ergänzt werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Mit den Ergänzungen könnte es den Hersteller Bayer noch härter treffen. Foto: Bayer
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Anfang des Jahres wurden Warnhinweise in der Schweiz eingeführt und die Arzneimittelbehörde Swissmedic wollte nicht bis zum Abschluss des laufenden Gerichtsverfahrens warten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Auch Bayer hat gegen die Anordnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geklagt. Foto: Elke Hinkelbein
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Hintergrund sind neue dem BfArM bekannt gewordene Nebenwirkungsmeldungen von Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Iberogast. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Bayer verteidigte im Frühjahr Schöllkraut: Es sei nicht im Interesse der Patienten Warnhinweise aufzunehmen, die unbegründet sind, erklärte Dr. Konstanze Diefenbach, Leiterin Medizin Bayer Vital, im März. Screenshot YouTube
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Dass Bayer das Magenmittel weiter ohne Warnhinweise vertrieb, war laut Kordula Schulz-Asche (Grüne) „an Dreistigkeit kaum zu überbieten“. Foto: Andreas Domma
Berlin - Wie geht es weiter mit Iberogast? Eine Frage, die Dr. Christoph Theurer, Leiter Medizin Consumer Health bei Bayer, beantwortet. Das Statement ist klar: Iberogast ist bei richtiger Anwendung gut verträglich. Die Zulassung ohne Schöllkraut bleibt in der Schublade.
Iberogast enthält neun Pflanzenextrakte, neben Bitterer Schleifenblume, Angelikawurzel, Kamillenblüten, Kümmel, Mariendistel, Melisse, Pfefferminze und Süßholz auch das umstrittene Schöllkraut. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist der Nutzen nicht belegt. Schlimmer noch, es besteht ein hepatotoxisches Risiko. Ein im Juli 2018 bekannt gewordener zweiter Fall eines Leberversagens mit Lebertransplantation, der tödlich endete, machte die Umsetzung eines Warnhinweises für Iberogast unumgänglich.
Bayer hält dennoch an Schöllkraut fest. „Bayer hat ein wirksames und bei richtiger Anwendung gut verträgliches Arzneimittel im Markt. Wir stehen unverändert zu dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis von Iberogast in den zugelassenen Indikationen. Es ergibt sich kein Grund, andere Maßnahmen zu ergreifen“, so Theurer.
Der Konzern hat eine Zulassung ohne Schöllkraut seit Langem in der Tasche. „In den späten 1980er Jahren wurde in Deutschland ein Richtlinienentwurf von der Kommission E des BfArM zu pflanzlichen Arzneimitteln veröffentlicht. Nach diesem Richtlinienentwurf sollten pflanzliche Arzneimittel maximal fünf Extrakte enthalten. Iberogast enthält neun Extrakte“, erklärt Theurer den Umstand. Aus diesem Grund wurde Iberogast N bestehend aus fünf aktiven Komponenten – ohne Angelikawurzel, Mariendistel und Schöllkraut, aber mit Süßholz als Geschmackskorrigenz – entwickelt. So konnte man der Kommission E entsprechen, doch der Entwurf der Richtlinie trat nie in Kraft.
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