AvP-Insolvenz

Zahlungen stoppen: Hoos schreibt Krankenkassen an

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Berlin -

AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos hat die ehemaligen Kunden des Rechenzentrums darüber informiert, dass aus seiner Sicht derzeit keine Aussonderungsrechte an bereits eingereichten September-Rezepten bestehen. Diese will er nun abrechnen und die Zahlungseingänge auf gesonderten Konten separieren.

Laut Hoos wurden Rezepte aus dem August bereits vor der Insolvenz abgeholt und – jedenfalls in elektronischer Form – bei den Kassen eingereicht, abgerechnet und überwiegend auch bereits bezahlt. „Allein schon vor diesem Hintergrund kann eine Herausgabe der Rezepte an die betroffenen Apotheken nicht erfolgen“, schreibt Hoos. Denn die Kassen selbst machten an diesen Rezepten ihre Rechte geltend. Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes wie der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seien bei diesen bereits abgerechneten Rezepten daher nicht zielführend.

Was Rezepte angeht, die im September noch von AvP abgeholt, aber bislang nicht abgerechnet wurden, gehen Hoos und sein Team nach derzeitigem Stand davon aus, dass es „ganz überwiegend“ keine Aussonderungsrechte mehr gibt. Apotheken, bei denen entsprechende vertragliche Regelungen vorlagen, hätten die Rezepte bereits wieder zurückerhalten. „Die verbleibenden Rezepte werden kurzfristig bei den Kostenträgern eingereicht und abgerechnet“, so Hoos. „Zahlungen der Kostenträger hierauf werden bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage auf Treuhandkonten separiert. Gleiches gilt für die bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorgefundenen Guthaben. Auch diese werden bis zu einer Klärung etwaiger Drittrechte separiert.“

Hoos weist noch einmal darauf hin, dass diese Klärung insbesondere vor Gerichten erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird und dass erst am Ende feststehen wird, ob diese Gelder „bevorzugt einzelnen Gläubigern im Wege der (Ersatz)Aussonderung oder der Gläubigergesamtheit im Wege einer Quote zustehen“. Erst dann könnten auch Auszahlungen erfolgen.

Am Freitag hat der vorläufige Insolvenzverwalter außerdem die Kassen informiert, dass er keine Rechte an Rezepten geltend machen wird, die sich am Tag der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung am 16. September noch physisch im Besitz der Apotheken befanden. „Diese Rezepte können über neue Dienstleister gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden.“

Außerdem habe man die Kostenträger informiert, dass an AvP keine Abschlagszahlungen mehr für den Monat September zu entrichten seien und Abschlagszahlungen für diesen Monat gegebenenfalls an neue Dienstleister der Apotheken geleistet werden könnten.

„Wir haben großes Verständnis für die schwierige Lage, in die Sie durch die Insolvenz der AvP-Gruppe geraten sind. Gleichzeitig hoffen wir aber, dass Sie nachvollziehen können, dass wir bei der Prüfung etwaiger Aussonderungsrechte der Apotheken gesetzlich gebunden sind.“

 

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