Überweisungen aus dem NNF

Maskengeld für Versender

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Berlin -

Für die Verteilung der kostenlosen FFP2-Masken an Risikopatienten haben die Apotheken einen Betrag aus Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erhalten, in Relation zu den abgegebenen Rx-Packungen im dritten Quartal. NNF-Geschäftsführer Reiner Gurski bestätigte nun gegenüber APOTHEKE ADHOC, dass damit auch deutsche Versandapotheken bedacht wurden, obwohl diese nur über ihre Vor-Ort-Offizin an der Masken-Verteilung teilnehmen.

Dieser Umstand sorgt aktuell für einige Verärgerung unter Apothekern, ist aber dem Prozess der Verteilung geschuldet sowie der Tatsache, dass hinter jeden deutschen Versandapotheke eine Präsenzapotheke steht. Da es sich um ein- und denselben Betrieb handelt, kann der NNF gar nicht unterscheiden, wo eine Packung abgegeben wurde, sofern nicht über verschiedene IK abgerechnet wird. Entsprechend zahlen die Versender normalerweise relativ mehr in den NNF ein, als sie aus dem Fonds für geleistete Notdienste beziehen. Beim Maskengeld ist es diesmal andersherum.

„Der Verordnungsgeber hat diese Unzulänglichkeit in Kauf genommen“, konstatiert Gurski. Er findet den Prozess unter dem Strich trotzdem gut, auch wenn man über den Zeitpunkt streiten könne. Doch in der Pandemie müssten eben schnell Entscheidungen gefällt werden. Gurski sieht das Positive: Die allermeisten Apotheken hätten die Verteilung vorbildlich umgesetzt, die Auszahlung ist reibungslos verlaufen.

Der NNF-Chef weist zudem darauf hin, dass Apotheken die Gelder aus dem Notdienstfonds auch zurückerstatten könnten. Einige hätten das tatsächlich schon getan, darunter sowohl Versender als auch Apotheken, die sich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an der Verteilaktion beteiligen wollten. Konkrete Zahlen hierzu verrät Gurski nicht.

Offen bleibt auch, welcher Anteil der insgesamt rund 490 Millionen Euro aus dem Fonds an die Versender geflossen ist. Um allzu große Beträge dürfte es sich aber nicht handeln: Der Versandanteil am Rx-Geschäft liegt im kleinen einstelligen Bereich und konzentriert sich weit überwiegend auf ausländische Versandapotheken. Und die erhalten ohnehin kein Geld aus dem Notdienstfonds.

Damit der Anspruch zügig umgesetzt werden kann, sollen die Schutzmasken zunächst nur durch inländische Apotheken „im Rahmen eines unkomplizierten und bürokratiearmen Verfahrens, das auf ortsnahe Apotheken ausgerichtet ist, abgegeben werden“, hieß es in der Begründung zur Verordnung.

Das ändert sich bei der zweiten Phase der Verteilung: Dann erhalten die Risikopatienten von Ihrer Krankenkasse Coupons. Damit erhalten sie zweimal sechs Masken in der Apotheke und diese jeweils 36 Euro. Daran können sich Versandapotheken genauso beteiligen wie Apotheken vor Ort: Dann können die Schutzmasken „auch durch Versandapotheken in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgegeben und abgerechnet werden“.

Übrigens: Es gibt auch in Deutschland Versandapotheken, die weite Teile ihres Geschäfts in Kapitalgesellschaften ausgelagert haben. So steht hinter Medpex die Stifts-Apotheke in Ludwigshafen, hinter Eurapon die Euro-Apotheke in Bremen und hinter Zur Rose die gleichnamige Apotheke in Halle/Saale. Bei Medpex und Eurapon wurde das Versandgeschäft für einen Millionenbetrag an Zur Rose verkauft, in Halle läuft die Logistik seit jeher über die deutsche Niederlassung des DocMorris-Mutterkonzerns.

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