Pfusch-Prozess

Zyto-Skandal: Der erste Beutel

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Berlin -

Im Pfusch-Prozess von Bottrop hat heute Kriminalkommissarin Kathrin Gesing als Zeugin ausgesagt. Wie Correctiv berichtet, erzählte sie unter anderem von jenem 25. Oktober 2016, an dem PTA Maria Klein den ersten Beweis lieferte.

Klein war von Martin Porwoll eingeweiht worden. Der kaufmännische Leiter hatte für fünf Wirkstoffe die Abrechnungs- und Einkaufslisten abgeglichen und war auf gravierende Unterschiede gestoßen. Doch die Ermittler drängten auf weitere Beweise. Immerhin hatte eine erste Anzeige aus dem Jahr 2013 aufgrund fehlender konkreter Verdachtsmomente nicht weiterverfolgt werden können.

Als Klein an jenem Oktobertag zur Polizei kam, hatte sei einen Infusionsbeutel dabei, der angeblich Cyramza enthielt und den sie zuvor aus einer Praxis abgeholt hatte. Die Patientin, der er eigentlich hätte verabreicht werden sollen, war nicht in der Lage gewesen, die Therapie anzutreten. Eine Sprechstundenhilfe hatte sie gebeten, den Rückläufer mitzunehmen.

Gesing war dabei, als die PTA den Beweis lieferte. „Frau Klein schüttelte den Beutel vor meinen Augen. Ich konnte keinen Schaum sehen“, sagte sie laut Correctiv vor Gericht. Auch ein Einstichloch habe sie nicht erkennen können. Normalerweise ist an der Stelle, wo der Wirkstoff eingespritzt wird, eine Verletzung im Stopfen zu erkennen.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) teilte später in seinem Abschlussbericht mit, dass in dem Beutel kein Wirkstoff war. Die Verteidiger wollen dieses Beweismittel zu Fall bringen. Sie argumentieren auch, dass Apotheker Peter S. fehlende Wirkstoffe durch Verwürfe ausgeglichen haben könnte. Das sei unlogisch, denn der Verwurf sei bereits Teil der Einkaufsmenge, sagte Gesing vor Gericht. Die Differenz zwischen gekaufter und abgerechneter Wirkstoffmenge werde in diesem Fall noch größer. „Der Vorsitzende Richter grinst bei dieser Feststellung“, heißt es im Prozessbericht von Correctiv.

In der vergangenen Woche hatte der Sachverständige Christoph Luchte ausgesagt. Er ist einer der Laborleiter des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LGZ) und hatte die Razzia in der Alten Apotheke begleitet und später ein Gutachten erstellt. Die Anwälte von Peter S. wollten verhindern, dass Luchte zum Sachverständigen ernannt wird. In ihrem Ablehnungsgesuch hieß es, Luchte habe „einen sehr hohen Belastungseifer offenbart“, was der Neutralitätspflicht eines Sachverständigen widerspreche.

Die Kammer wies das Gesuch der Anwälte jedoch zurück und befragte Luchte. Er berichtete von der Untersuchung der beschlagnahmten Therapien aus der Alten Apotheke. „S. fixiert den Gutachter mit düsterem Blick und runzelt immer wieder die Stirn“, schrieb Correctiv. Luchte habe deutlich sicherer als die vorherigen Zeugen von der Kriminalpolizei gewirkt.

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