Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Apothekerkammer Nordrhein auf die Werbeaktion der Bären-Apotheke reagiert. Auch hier gibt es ein brisantes Detail: In ihren Prozessen gegen die Boni von DocMorris hatte sich die Kammer von Dr. Morton Douglas vertreten lassen – der Anwalt vertritt auch Wittig. Am Freitag teilte er mit, dass er die Sache nicht betreuen werde.
Kammer und Verband im Nachbarbezirk Westfalen Lippe hatten im April strenge Kontrollen gegen Preisbrecher gefordert: „Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt in Deutschland nach wie vor uneingeschränkt. Jeden Versuch, sie auszuhöhlen oder gar abzuschaffen, lehnen wir klar ab. Die zuständigen Behörden fordern wir dazu auf, bei Verstößen gegen die Arzneimittelpreisverordnung konsequent einzugreifen“, hieß es in der Erklärung.
In Deutschland gibt es gut 20 Bären-Apotheken – die Mehrzahl davon in den Kammerbezirken Nordrhein und Westfalen-Lippe. Es ist nicht das erste Mal, dass der Verbund mit einer Werbeaktion aneckt: Ende 2013 erhielten Kunden in Bären-Apotheken Gutscheine für Geschenkpapier und Kuschelsocken. Diese konnten sie bei der Abgabe eines Rezeptes einlösen. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe forderte eine Unterlassungserklärung. Als eines von mehreren eingeschalteten Gerichten kassierte das VG Münster im „Kuschelsockenstreit“ die Werbegeschenke. Der Webshop Apomundo spendete 2014 für jedes eingelöste Rezept den gesamten Gewinn, mindestens aber 50 Cent. „Jedes eingesandte Rezept kommt unserem Partner World-Vision zugute“, hieß es.
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