Kassen-Update für Oma und Opa Lothar Klein, 14.10.2019 11:56 Uhr
Berlin - Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einer digitalen Revolution: eRezept und elektronische Patientenakte (ePA) sind nur ein kleiner Teil der digitalen Offensive. Damit auch Oma und Opa am digitalen Wandel teilhaben können, müssen die Krankenkassen demnächst Kurse zur „digitalen Gesundheitskompetenz“ anbieten. Das sieht ein Änderungsantrag der Großen Koalition zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vor, der am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wird. Sollte sich dafür eine Mehrheit finden, eröffnet die Große Koalition damit ein neues Geschäftsmodell à la Volkshochschule, das die Kassen bezahlen müssten.
Die Versicherten sollen laut Änderungsantrag nämlich einen Rechtsanspruch auf digitale Fortbildung erhalten: „Mit der Verpflichtung zur Aufnahme von Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz in die jeweilige Satzung der Krankenkassen wird ein individueller Leistungsanspruch der Versicherten nach Maßgabe der Satzung begründet.“ Den GKV-Spitzenverband will die Große Koalition beauftragen, für alle Kassen „unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstands“ entsprechende Angebote zu erarbeiten.
Die Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren könne einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Versorgung bei der Unterstützung und Begleitung von Therapien in allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen leisten, heißt es in der Begründung. Eine bestmögliche Nutzung setze voraus, dass Versicherte über „grundlegende Kompetenzen für den Einsatz digitaler Technologien“ verfügten. Diese Kenntnisse seien in der Bevölkerung aber sehr unterschiedlich verbreitet. Faktoren wie Alter, Lebensbedingungen oder Bildungsstand könnten zu Ungleichheiten in der initialen Inanspruchnahme und dauerhaften Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren führen.
„Es besteht Grund zur Annahme, dass einzelnen Gruppen von Versicherten die Nutzung der Potenziale entsprechender Technologien ohne den Erwerb grundlegender digitaler Kompetenzen verwehrt sein wird. Über technische Aspekte des gesundheitsbezogenen Einsatzes digitaler Technologien hinaus bestehen zudem Wissenslücken etwa hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten“, so die Begründung weiter. Die Vermittlung von digitaler Gesundheitskompetenz solle dementsprechend einen weiteren Beitrag zur Verminderung der Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten.
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