Ab Mittwoch bekommen die Apotheken mehr Geld: Am Dienstag wurde im Bundesanzeiger die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erlassene Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Für die Abda ist das ein Grund zu feiern: Mit der Verordnung wurden fast alle ihrer Forderungen erfüllt, so Abda-Präsident Friedemann Schmidt.
„Deutschlands Apotheker begrüßen die Neuregelungen der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“, verkündet die Abda am Dienstag. Die Verordnung solle dazu beitragen, die Arzneimittelversorgung während der Corona-Pandemie sicherzustellen. „Als Heilberufler kämpfen wir Apotheker Tag für Tag an vorderster Front gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie“, erklärt Schmidt dazu. Die neue Verordnung gebe den Apothekern Rechtssicherheit und Handlungsspielraum, sodass sie schneller entscheiden und die Patienten insgesamt besser versorgen können. „Die Verordnung entspricht fast vollständig unseren Forderungen und Vorschlägen“, so Schmidt. „Sie gibt uns die Möglichkeit, die Zahl der Patientenkontakte zu verringern und somit Risikogruppen zu schützen“.
Auch BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer ist voll des Lobes und sieht in den neuen Möglichkeiten die Chance, sich als Berufsstand zu profilieren. „Mit dem Botendienst und der aut-simile-Regelung können wir Apotheker einmal mehr beweisen, dass wir soziale und pharmazeutische Kompetenz vor Ort bündeln und verantwortungsvoll einsetzen“, so Kiefer. Viele Apotheken hätten die Anzahl ihrer Botendienste im März bereits um mehr als fünfzig Prozent erhöht, um Risikogruppen oder Menschen in Quarantäne zuhause bedarfsgerecht zu versorgen. „Wo bisher nur ‚aut idem‘ möglich war, kann gemeinsam mit dem Arzt nun auch ‚aut simile‘ versorgt werden – dabei können wir Apotheker unsere Fachkompetenz mit engagiertem Engpassmanagement verbinden."
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker hebt ebenfalls vor allem auf die Botendienstpauschale ab. „Botendienste sind und bleiben Gemeinwohlaufgaben unserer Apotheken vor Ort. Bisher waren sie immer stark defizitär“, so Becker. „Mit einer Grundausstattung von 250 Euro pro Apotheke und 5 Euro Zuschuss pro Botendienst wird die Versorgung in diesen schwierigen Zeiten jetzt aber sehr gut unterstützt. Das begrüßen wir Apotheker uneingeschränkt. Die Krankenkassen fordern wir auf, mit uns eine unbürokratische und schnelle Lösung für die Abrechnung des Zuschusses zu finden.“
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