Cannabis-Identifizierung: „Apotheken klagen gegen Behörden“ Deniz Cicek-Görkem, 15.06.2018 12:15 Uhr
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Feststellung der Identität: Cannabis-Importeuer Cansativa kritisiert, dass die Landesbehörden nicht einheitlich beurteilten, wie sich die Apotheken zu verhalten haben. Foto: Cansativa
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Jakob Sons ist als Rechtsanwalt für regulatorische und allgemeine rechtliche Fragen verantwortlich. Foto: Cansativa
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Benedikt Sons kümmert sich um die betriebswirtschaftlichen Belange der Firma. Foto: Cansativa
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Cansativa ist ein in Frankfurt am Main ansässiger GDP-zertifizierter Cannabis-Importeuer Foto: Cansativa
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Cansativa liefert aktuell niederländische Cannabisblüten der Sorten Bedrocan, Bediol und Bedrobinol. Foto: Cansativa
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Bevor die Blüten die Hände des Patienten erreichen, müssen sie verschiedenen Analysen durchlaufen. Foto: Cansativa
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„Die Monographie im DAB sieht alle drei Möglichkeiten vor (makroskopisch, mikroskopisch, DC). Foto: Elke Hinkelbein
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Eine DAB-Monographie wird gerade auf europäischer Ebene notifiziert. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Der Markt für Cannabis wächst und neue Importeure wollen sich in der Versorgung der Patienten mit Cannabisblüten etablieren. Zu den Neulingen gehört das Unternehmen Cansativa, das seit Anfang Mai Apotheken, aber auch die Großhändler mit Medizinalhanf beliefert.
Cansativa ist ein in Frankfurt am Main ansässiger GDP-zertifizierter Cannabis-Importeur, der als Frischling auf dem Cannabis-Markt aktuell niederländische Cannabisblüten der Sorten Bedrocan, Bediol und Bedrobinol liefert, sowohl im Direktvertrieb, als auch über den vollversorgenden Apotheken-Großhändler. Die Produkte unterscheiden sich im Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) und können bei verschiedenen Indikationsgebieten eingesetzt werden. „Perspektivisch möchten wir eigene Produkte auf den Markt bringen“, sagt Jakob Sons, einer der beiden geschäftsführenden Gesellschafter der Firma.
Als Rechtsanwalt ist er für regulatorische und allgemeine rechtliche Fragen verantwortlich. Doch wie ist er zum Thema Cannabis gekommen? „Letztes Jahr habe ich im März ein Rechtsgutachten geschrieben. Es ging darum, ob man eine Firma mit dem Begriff Cannabis im Namen ins Handelsregister eintragen darf“, erzählt Jakob Sons. Im Zuge dessen habe er sich intensiv mit der Gesetzeslage beschäftigt: „Da wurde die Idee für das Unternehmen geboren.“ Das inhabergeführte Familienunternehmen besteht seit März 2017 hat drei Mitbegründer, die ihre Expertise bei unterschiedlichen Aufgabengebieten einsetzen. Benedikt Sons kümmert sich um die betriebswirtschaftlichen Belange der Firma und Dr. Hermann Sons hat die Funktion der Verantwortlichen Person. Als Humanmediziner und Chefarzt a.D. sorgt er sich um die Qualität der Produkte und die Einhaltung der industriellen Standards im Arznei- und Betäubungsmittelverkehr.
„Wir überlegen uns oft: Was kann man für Apotheker praktischer machen?“, sagt Sons. „Wir möchten mit Ärzten, Apothekern und den Behörden ins Gespräch kommen und sprechen uns für die Fortentwicklung der Apothekenabläufe aus, so zum Beispiel für den Einsatz von NIR-Geräten zur Identifikation von Cannabisprodukten.“ In Kanada würde diese Identifizierungsmethode bereits erprobt, ein Vorteil sei vor allem die Schnelligkeit und Praktikabilität. Hierzulande kann der Apotheker von der instrumentellen Analytik noch nicht Gebrauch machen, da die Vorschriften andere Methoden vorsehen.
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