Cannabis im Apothekenalltag Deniz Cicek-Görkem, 03.03.2017 14:26 Uhr
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Cannabis auf Rezept: Nur noch wenige Tage, dann können Ärzte Medizinalhanf verordnen. Screenshot: OMK
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„Die Versorgung der Patienten wird über die Apotheke ablaufen und nicht über Dritte”, sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Foto: Andreas Domma
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Denn Cannabis-Präparate sollen nur in Arzneimittelqualität abgegeben werden. Die Qualitätssicherung werde durch die Pharmazeuten gewährleistet. Foto: Andreas Domma
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„Für Cannabis werden keine neuen Regularien geschaffen”, so Cremer-Scheffer. Foto: Andreas Domma
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Laut Cremer-Schaeffer rät die wissenschaftliche Literatur vom Rauchen der Cannabisblüten ab, empfiehlt dagegen die Inhalation. Vaporisatoren werden ebenfalls ab März als medizinische Hilfsmittel anerkannt und erstattet. Foto: Andreas Domma
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Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollen sich Ärzte auch über die möglichen Darreichungsformen erkundigen. Professor Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM, spricht sich für eine Aufklärung der Ärzte aus, um auch bestehende allgemeine Unsicherheiten zu beseitigen. Foto: Andreas Domma
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Cannabis aus BfArM-Anbau wird es wohl nicht vor 2019 geben. Foto: AGES
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Im neuen Gesetz ist vorgesehen, dass beim BfArM eine Cannabisagentur eingerichtet wird. Diese soll den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuern und kontrollieren. Foto: AGES
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Verordnet werden können Pflanzenteile, Tropfen und ... Foto: Bionorica
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... Kapseln. Foto: Bionorica
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Jeder Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung hat Anspruch auf Versorgung mit Cannabis, wenn keine anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie zur Verfügung steht oder infrage kommt. Foto: AGES
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In der Apotheke verarbeitet wird neben Cannabis-Extrakt die Reinsubstanz Dronabinol. Foto: Bionorica
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Für den Hersteller Bionorica werden in Wien Hanfpflanzen angebaut. Foto: AGES
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Zuständig ist die österreichische Arzneimittelbehörde AGES. Foto: AGES
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Angebaut werden spezielle Klone, die unter optimalen Bedingungen im Gewächshaus einen möglichst hohen und gleichmäßigen Spiegel an THC-Säure aufweisen. Foto: AGES
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Parallel wird Dronabinol in Frankfurt bei der Bionorica-Tochter THC-Pharma synthetisch hergestellt. Foto: Bionorica
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Ausgeliefert wird der Wirkstoff in Spritzen. Foto: Bionorica
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Zum Set gehört auch ein Schnelltest. Foto: Bionorica
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Auf diese Weise kann ein einfacher Identitätsnachweis durchgeführt werden. Foto: Bionorica
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In der Apotheke wird der Ausgangsstoff nun weiterverarbeitet. Foto: Bionorica
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Zunächst muss Dronabinol erhitzt und verflüssigt werden. Foto: Bionorica
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In tropffähiger Form wird der Wirkstoff in der Grundlage aufgelöst. Foto: Bionorica
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Bei den Tropfen kommt Miglyol 812 zum Einsatz, ... Foto: Bionorica
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... Kapseln. Foto: Bionorica
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Die öligen Tropfen werden in Pipettenflaschen abgefüllt. Foto: Bionorica
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Die Haltbarkeit beträgt sechs Monate. Foto: Bionorica
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Die Herstellung muss dokumentiert werden. Foto: Bionorica
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Blüten werden von Fagron angeboten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Das Unternehmen importiert die Ware aus den Niederlanden. Screenshot: OMK
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Wegen der erhöhten Nachfrage war Medizinalhanf vor einiger Zeit knapp geworden. Foto: OMK
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Künftig soll der Anbau der Kontrolle des BfArM unterliegen. Heißt: Die Behörde vergibt im Rahmen von Ausschreibungen die Aufträge und kauft die gesamten Bestände auf, um sie dann an Apotheken weiter zu vertreiben. Foto: APOTHEKE ADHOC
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In Bonn werden damit auch die Preise festgelegt. Foto: OMK
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Nach dem Bundestag hatte im Februar auch der Bundesrat Cannabis auf Rezept freigegeben. Foto: Elke Hinkelbein
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Mit Sativex gibt es auch ein Fertigarzneimittel. Foto: GW Pharm
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Allerdings ist das Präparat zur Behandlung von Spasmen bei MS zugelassen. Foto: GW Pharm
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Hersteller ist die britische Firma GW Pharm. Foto: GW Pharm
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Das Unternehmen verarbeitet Cannabis aus kontrolliertem Anbau. Foto: GW Pharm
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Vertriebspartner hierzulande ist Almirall. Foto: GW Pharm
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Angewendet wird Sativex als Spray in der Mundhöhle. Foto: GW Pharm
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Kritiker sehen die Galenik als Flop, da die alkoholische Lösung nach mehrmaliger Anwendung zu Läsionen führen kann. Foto: GW Pharm
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Mit Canemes ist seit Anfang 2017 ein zweites Fertigarzneimittel auf dem Markt, das das synthetische Cannabinoid Nabilon enthält und zur Behandlung von Emesis unter Chemotherapie eingesetzt wird. Foto: GW Pharm
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Für Cannabis gibt es bereits DAC/NRF-Monographien. Foto: Elke Hinkelbein
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Eine DAB-Monographie wird gerade auf europäischer Ebene notifiziert. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Krankenkassen hatten die Freigabe kritisiert: Das Rezepturhonorar der Apotheken sei „unangemessen hoch“. Foto: OMK
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Auch die KBV sah die Freigabe wegen mangelnder Evidenz kritisch. Foto: Elke Hinkelbein
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Seit 2005 konnten Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken erhalten. Foto: Screenshot OMK
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Denn die Krankenkassen mussten Cannabisblüten und -zubereitungen bislang nicht bezahlen. Es fehlte an einer entsprechenden Empfehlung des G-BA. Foto: Elke Hinkelbein
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Der Vertrieb war streng reguliert. Foto: OMK
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2007 hatte erstmals eine MS-Patientin eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Ein Jahr später wurden 19 Genehmigungen erteilt, 2013 waren es schon 89. Grafik: APOTHEKE ADHOC
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Anfang 2015 hatten nur rund 400 Patienten in Deutschland das Recht, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erwerben. Grafik: APOTHEKE ADHOC
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2016 stieg die Zahl auf mehr als 1000. Foto: OMK
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Nun sollen die Krankenkassen Cannabis für schwerkranke Menschen bezahlen können. Foto: Elke Hinkelbein
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„Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, begründete Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) seinen Gesetzentwurf. Foto: Elke Hinkelbein
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Bei einem Symposium stellte die Bundesapotheker klar, dass Apotheken Cannabis nur für medizinische Zwecke abgeben wollen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Apotheker sprachen sich für einheitliche Standards aus. Foto: APOTHEKE ADHOC
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In der Schweiz wurden die Regelungen bereits 2011 gelockert. Seitdem bietet die Bahnhof-Apotheke in Langnau Tinkturen aus natürlichem Hanf an. Foto: Bahnhof Apotheke Drogerie Langnau/ Michael Meier
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Zwar werden im eigenen Labor viele Präparate hergestellt, das Cannabis wird aber von einem Chemiker in einem anderen Labor zur Tinktur verarbeitet. Foto: Bahnhof Apotheke Drogerie Langnau/Luca Fankhauser
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Die Apotheke ist in der Schweiz die einzige, die Präparate auf Cannabis-Basis anbietet. Foto: Bahnhof Apotheke Drogerie Langnau/ Michael Meier
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Schon seine Promotion schrieb Inhaber Dr. Manfred Fankhauser zu „Haschisch als Medikament“. Foto: Bahnhof Apotheke Drogerie Langnau
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Von der medizinischen Nutzung zu unterscheiden ist die – ebenfalls oft geforderte – generelle Freigabe von Cannabis. Foto: GW Pharm
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Für die Legalisierung von Marihuana warb etwa Grünen-Parteichef Cem Özdemir. Foto: Sedat Mehder
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Später hatte die Oppositionspartei einen Gesetzentwurf zur Legalisierung eingebracht. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Grünen wollten bei Erwachsenen Erwerb und Besitz von 30 g Cannabis für den Eigenbedarf oder Anbau und Abernten von drei Cannabispflanzen erlauben. Foto: Elke Hinkelbein
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Dr. Harald Terpe, Grünen-Sprecher für Drogenpolitik, sagte, man wolle auf Cannabis je nach Produkt eine Verbrauchssteuer von 4 bis 6 Euro je Gramm erheben. Foto: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Auch in mehreren Städten gab es Vorstöße oder Überlegungen, Cannabis im Rahmen von „Modellprojekten“ freizugeben. Foto: Düsseldorf
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Einen Antrag der Berliner Stadtbezirks Friedrichshain/Kreuzberg lehnte das BfArM ab. Foto: Elke Hinkelbein
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In Jamaika können Apotheken seit März 2015 bis zu 40 g Cannabis pro Person und Monat an registrierte Konsumenten verkaufen. Foto: OMK
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Auch einige US-Staaten haben den Verkauf freigegeben – auch ohne medizinische Indikation. In Colorado wurde in einer Apotheke ein Marihuana-Automat aufgestellt. Foto: Tranzbyte
Berlin - In Kürze übernehmen die Krankenkassen die Therapiekosten für Cannabis, wenn positive Wirkungen auf den Krankheitsverlauf zu erwarten sind. Dabei entscheidet der Arzt, wann die Therapie sinnvoll ist. Der Patient muss vorher einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. So funktioniert das System im Apothekenalltag.
„Die Versorgung der Patienten wird über die Apotheke ablaufen und nicht über Dritte”, sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Denn Cannabis-Präparate sollen nur in Arzneimittelqualität abgegeben werden. Die Qualitätssicherung werde durch die Pharmazeuten gewährleistet.
„Für Cannabis werden keine neuen Regularien geschaffen”, so Cremer-Schaeffer. Die von anderen anderen Betäubungsmittel wie Morphin und Oxycodon bekannten Bestimmungen zu Dokumentation, Aufbewahrung und Vernichtung gelten daher auch für Cannabis. Verfallen Ausgangsstoffe für die Rezepturherstellung, muss deren Vernichtung protokolliert werden. Dies gab es in der Vergangenheit selten: Dronabinol und Extrakt werden faktisch vorkonfektioniert geliefert, dasselbe gilt für die Blüten.
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