Polizei traut Apotheker-Ausweisen nicht Deniz Cicek-Görkem, 27.10.2017 09:01 Uhr
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Nicht immer eine Fahrt ins Grüne: Der Konsum von Medizinalhanf kann sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Foto: Rike / pixelio.de
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Mit Inkrafttreten der Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ist davon auszugehen, dass mehr Kraftfahrer unter Cannabis-Medikation hinter dem Steuer sitzen. Foto: Dirk Grote / pixelio.de
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Dies kann problematisch werden, denn auch ärztlich verordneter Medizinalhanf kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Foto: bbroianigo / pixelio.de
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Die Teilnahme am Straßenverkehr ist für Cannabispatienten möglich und auch nicht mit Sanktionen verbunden, sofern das Arzneimittel keine Fahrauffälligkeiten hervorruft. Foto: Erich Westendarp / pixelio. de
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Foto: Petra Bork / pixelio.de
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Berichten von Cannabispatienten zufolge ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht immer reibungslos: In der Anfangs- sowie Einstellungsphase mit Medizinalhanf kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. Foto: AGES
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Patienten haben Angst die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen und klagen über uninformierte Polizisten. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de
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Der Schmerzpatient Rüdiger Klos-Neumann hat die Probleme mit Cannabis im Straßenverkehr am eigenen Leibe erfahren. Foto: sens media
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„Polizisten gehen immer davon aus, dass das vorgelegte Rezept beziehungsweise die Bescheinigung gefälscht ist“, sagt Wenzel Cerveny, Sprecher des Cannabis Verbands Bayern. Foto: krü / pixelio.de
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Seit Kurzem sind Ausweise für Cannabis-Patienten erhältlich. Foto: Cannamedical
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Die Ausweise sind im Kreditkartenformat und mit einem fälschungssicherem Hologramm versehen. Foto: Cannamedical
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Gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) stellt sowohl die Einnahme von Cannabisprodukten für den Regelfall einen die Fahreignung ausschließenden Mangel dar, was grundsätzlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Foto: Martin Moritz/pixelio.de
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Polizeidirektor Ludwig Laub bestätigt, dass Polizeibeamte zur Unterrichtung der Fahrererlaubnisbehörden verpflichtet wären, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass ein Fahrer einer Cannabismedikation unterliegt. Screenshot: OMK
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„Letzlich bleibt für ihn immer das Risiko bestehen, dass ungeachtet der medizinischen Indikation selbst die bestimmungsgemäße Medikamenteneinnahme zur Fahrunsicherheit führen kann“, so Laub. Screenshot/Deutscher Hanfverband
Berlin - Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ist davon auszugehen, dass mehr Kraftfahrer unter Cannabis-Medikation hinter dem Steuer sitzen. Dies kann problematisch werden, denn auch ärztlich verordneter Medizinalhanf kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist für Cannabispatienten möglich und auch nicht mit Sanktionen verbunden, sofern das Arzneimittel keine Fahrauffälligkeiten hervorruft. Patienten haben Angst, die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen und klagen über uninformierte Polizisten.
Berichten von Cannabispatienten zufolge ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht immer reibungslos: In der Anfangs- sowie Einstellungsphase mit Medizinalhanf kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. Schwierigkeiten kann auch die Polizei bereiten, wenn Cannabis mitgeführt und/oder konsumiert wird. Möglich ist eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Um bei einer möglichen Vekehrskontrolle Probleme zu vermeiden, wird Patienten empfohlen, eine Rezeptkopie oder eine Bescheinigung des Arztes bei sich zu führen.
Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät Cannabispatienten davon ab, insbesondere zu Therapiebeginn sowie in der Dosisfindungsphase aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. „Ausreichend verlässliche wissenschaftliche Informationen zu dieser Frage liegen nicht vor“, so das BfArM. Ob bei stabiler Dosierung die Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist, müsse der behandelnde Arzt in jedem Einzelfall nach Rücksprache mit dem Patienten entscheiden.
Der Schmerzpatient Rüdiger Klos-Neumann hat die Probleme mit Cannabis im Straßenverkehr am eigenen Leibe erfahren. Nach eigenen Angaben fuhr er mit dem ärztlichen Gutachten zur Führerscheinstelle, um künftige Probleme im Straßenverkehr zu vermeiden. „In Rücksprache mit dem Leiter der Führerscheinbehörde, teilte mir dieser mit, dass ich eine medizinische Untersuchung zu absolvieren hätte“, sagt der Geschäftsführer von sens media. „Dabei ist es unerheblich, ob dies ärztlich angeordnet oder zu ihrem privaten Vergnügen ist“, gebe ihm der Leiter zu wissen.
Er sollte ein Gutachten für rund 600 Euro erstellen lassen. Aufgrund fehlender Kostenübernahme zu dem Zeitpunkt und Lieferengpässen beim Cannabis, konnte er sich therapeutisch nicht einstellen und auch das Gutachten nicht erstellen lassen – Folge: Abgabe des Führerscheins. „Aufgrund der anhaltenden Lieferschwierigkeiten ist es mir immer noch nicht möglich, meinen Führerschein zu beantragen, da ich mich immer noch nicht einstellen kann“, sagt Klos-Neuma
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