Bundesrat

Cannabis auf Rezept freigegeben

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Berlin -

Cannabis auf Rezept wird für Schwerkranke in Deutschland freigegeben. Der Bundesrat gab heute grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Krankenkassen müssen die Therapie mit getrockneten Cannabisblüten dann bezahlen.

Erwartet ein Arzt eine positive Wirkung auf Krankheitsverlauf oder Symptome, kann er Cannabis verschreiben. Helfen kann es etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiter verboten.

Der Anbau zu medizinischen Zwecken soll staatlich geregelt werden. Eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll sicherstellen, dass in standardisierter Qualität angebaut wird. Die Agentur soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden.

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits beschlossen.

Außerdem ging es im Bundesrat heute um Crystal Meth. Die Droge wirkt aufputschend und macht schnell süchtig. Und die zerstörerische Billig-Droge ist seit Jahren auf dem Vormarsch. Nun soll Besitz und Handel eines Grundstoffs unter Strafe gestellt werden. In Sachsen ist man erleichtert.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow sieht in der Strafbarkeit des unerlaubten Besitzes von Chlorephedrin einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen die synthetische Droge Crystal Meth. Mit dem nun vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz, das auch Handel sowie Ein- und Ausfuhr des Grundstoffes unter Strafe stellt, werde „entscheidend dazu beigetragen, die Belieferung von Crystal-Küchen mit den Zutaten für die Herstellung des Rauschgiftes einzudämmen“, sagte der CDU-Politiker in Berlin.

Das Gros des in Deutschland sichergestellten Crystals kommt aus Tschechien. Die Droge ist im Nachbarland Sachsen besonders verbreitet. Deshalb hatte sich der Freistaat für verschärfte Bestimmungen eingesetzt, die jetzt im „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ enthalten sind. Der Bundestag hat der Regelung bereits zugestimmt.

Wer künftig dagegen verstößt, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen - etwa bei gewerbs- oder bandenmäßigem Handel, drohen bis zu fünfzehn Jahre Gefängnis. „Mit dieser Regelung sind wir im Kampf gegen die Betäubungsmittelkriminalität einen großen Schritt vorangekommen“, sagte Gemkow.

Sachsen und Tschechien hatten sich bereits auf europäischer Ebene gemeinsam für eine Überwachung von Chlorephedrin eingesetzt. Im September vergangenen Jahres trat eine EU-Regelung in Kraft, laut der Hersteller, Besitzer und Händler des Stoffes eine Erlaubnis besitzen und Unternehmen verdächtige Informationen melden müssen.

Den Anstoß dazu hatte auch ein Fall aus Sachsen gegeben: Im November 2014 beschlagnahmten Rauschgiftfahnder in Leipzig knapp drei Tonnen Chlorephedrin. Die Menge hätte zur Herstellung von Drogen mit einem Schwarzmarktwert von fast 200 Millionen Euro gereicht.

Crystal Meth wirkt aufputschend und macht schnell süchtig. Nach dem Rausch leiden die Konsumenten oft an Depressionen und Angstzuständen. Die Zahl der Abhängigen steigt seit Jahren.

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