„Existenzbedrohende Situation“

Wegen Entlassrezept: AOK retaxiert 5000 Euro

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Berlin -

Eine Apotheke in Bayern erhielt kürzlich eine Retaxation im vierstelligen Bereich. Der Vorwurf der AOK Rheinland/Hamburg lautet: Überschreitung der maximalen Abgabemenge bei einem Entlassmanagement-Rezept.

Am 16. April erhielt der Inhaber eine Retaxation durch die AOK Rheinland/Hamburg in Höhe von mehr als 5000 Euro. Die Kasse wirft ihm vor, die maximale Abgabemenge bei einem E-Entlassmanagement-Rezept im vergangenen Jahr überschritten zu haben. Bei der Verordnung handelte es sich um Tavneos 10 mg Hartkapseln 180 Stück N2.

Kleinste Packung abgeben

Auf Entlassrezepten nach § 39 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB V) dürfen nur Packungen des kleinsten definierten Normbereichs (N1) oder kleinere Packungen zulasten der Krankenkassen verordnet werden. Ziel ist die Überbrückung von maximal sieben Tagen. Ist keine N1-Packung definiert oder im Handel, kann eine Packung abgegeben werden, die den N1-Bereich nicht überschreitet. In dem Fall hätte eine Packung mit 30 Kapseln abgegeben werden müssen.

Der Apotheker verfasste eine Stellungnahme an die AOK. „Ich habe in dem Schreiben die Situation erklärt und um Kulanz gebeten“, so der Inhaber. Er argumentierte, dass sein Warenwirtschaftssystem den Status nicht korrekt als „Entlassmanagement“ ausgewiesen habe. Tatsächlich zeige sein System bei E-Rezepten den Hinweis lediglich als „unscheinbaren, winzigen“ Text in der unteren Ecke an.

Entlass-Hinweis übersehen

Er schreibt weiter: „Wie Sie auf dem beigefügten Scan des E-Rezepts selbst erkennen können, steht der Status nicht auf ‚4‘, sondern auf ‚10000‘, und es ist kein Vermerk zum Entlassmanagement sichtbar. Irgendetwas scheint hier technisch schiefgelaufen zu sein. Unsere Mitarbeiterin hat diesen minimalen Hinweis schlicht übersehen. Das ist im hektischen Alltag einer Apotheke leider nachvollziehbar.“

Er räumt ein: „Die AOK handelt hier rechtens – daran ist nichts zu rütteln.“ Er fügt hinzu: „Wir haben den Patienten vollumfänglich versorgt und das Medikament wird dauerhaft benötigt.“ Die vierstellige Rückzahlung stelle für eine kleine Apotheke wie seine eine massive finanzielle Belastung dar. „Das gefährdet unsere wirtschaftliche Existenz.“

Er bitte darum, zumindest den Einkaufspreis zuzüglich der Mehrwertsteuer zu erstatten. Und weiter: „Wir haben die Verordnungen völlig gutgläubig und im Rahmen der uns vorliegenden Patienten-Kinderkarte ausgeführt. Es gab keinerlei Systemwarnung“, so der Inhaber.

Deutlichere Warnung nötig

Er sieht den Fehler auch bei seinem Softwarehaus und fordert die Implementierung einer deutlicheren Warnung. „Ich habe auch bei meinem Anbieter um eine finanzielle Kulanzregelung gebeten“, erklärt er. „Als kleine Apotheke kann ich den Schaden nicht allein tragen“, so der Inhaber. „Im Gegensatz dazu implementieren Mitbewerber deutliche Warnsignale wie rote Balken, die im hektischen Apothekenalltag sofort ins Auge stechen und Fehler vermeiden“, betont er.

Kein Einzelfall

Zudem handele es sich nicht um einen Einzelfall. „Ich weiß nicht, wie viele solcher Rezepte noch unbemerkt im System liegen. Es ist demnach ein strukturelles Risiko, das meine Apotheke fortlaufend finanziell gefährdet“, stellt er klar. „Und zwar solange das Interface in der Warenwirtschaft nicht angepasst wird.“ Nun hofft er, dass die Kasse auf seine Bitte um Kulanz reagiert und man gemeinsam eine Lösung finde.

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