OTC-Werbung

Neue Schaufenster-Abmahnung: „Ich vermute Späher“

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Berlin -

Schon wieder sind Apotheken wegen ihrer Schaufenster-Dekoration abgemahnt worden. Betroffen ist unter anderem Jörg Fischer. Der Inhaber der Loewen-Apotheke in Perleberg warb mit Packungen von OTC-Arzneimittel für seine Monatsaktion – jedoch ohne die Angaben zu Risiken und Nebenwirkungen. Auffällig sei, dass gleichzeitig eine weitere Apotheke in der brandenburgischen Stadt angeschrieben worden sei, sagt er. Den Pflichttext als Vorlage gibt es zum Download im LABOR von APOTHEKE ADHOC.

Fischer verfügt in seiner Apotheke über drei Schaufenster. In dem kleineren platziert er immer Kosmetik. Mittig weist der Gesund Leben-Apotheker auf seine Monatsaktionen hin, die von der Gehe-Kooperation unterstützt werden. Im nächsten stehen derzeit Diätpräparate. Eine PKA kümmert sich um die Auslagen. Vergangene Woche erhielt er vom Berliner Verband sozialer Wettbewerb (VSW) eine Abmahnung wegen der Dekoration.

Im Schaufenster warb er für die Arzneimittel Sinupret extrakt (Bionorica), Meditonsin Tropfen (Medice) und Kytta (Merck). Allerdings seien nicht die Pflichtangaben nach Heilmittelwerbegesetz (HWG) wiedergegeben. Dazu sei der Apotheker jedoch verpflichtet, mahnt der Verband. Die Angaben zu Risiken und Nebenwirkungen bei Werbung für OTC-Arzneimittel außerhalb der Fachkreise sind Pflicht. Werden beispielsweise Packungen mit apothekenpflichtigen Produkten in die Auslagen gelegt, müssen Inhaber explizit den Pflichttext nennen. Manche Inhaber verzichten jedoch darauf.

Nach der Abmahnung eines brandenburgischen Apothekers Ende Dezember wegen der gleichen Thematik war Fischer alarmiert. Er besprach sich mit seiner Mitarbeiterin, kam jedoch zu dem Entschluss, dass bei ihm ohnehin keiner vorbeikomme und die Auslagen moniere. „Ich hätte mich darum kümmern müssen“, sagt er mittlerweile. Der VSW habe auf Fotos verwiesen, die ihm vorlägen, so der Apotheker. Zudem sei eine weitere der insgesamt fünf Apotheken in Perleberg abgemahnt worden.

Wie in Brandenburg erhielt der VSW auch im Fall von Fischer Hinweise: Der Verband sei aufgrund der Beanstandung eines Dritten auf die fehlerhafte Schaufensterwerbung hingewiesen und zur Abmahnung veranlasst worden, sagt Geschäftsführer Ferdinand Selonke. Das Verhalten der Apotheke sei wettbewerbswidrig. Wer den Hinweis gegeben hat, wird nicht verraten.

Fischer geht nicht davon aus, dass es sich dabei um einen Mitbewerber handele. „Warum sollten dann zwei Apotheken abgemahnt worden sein.“ Zudem sei kein Abmahnanwalt aktiv gewesen. Stattdessen befürchtet er, dass Firmen ein Auge auf die Schaufenster werfen: „Es könnten Späher unter den Außendienstmitarbeitern sein.“ Immerhin sollen dem Verband Fotos von den Schaufenstern vorliegen.

Andere vermuten den Verband hinter der Aktion, was dieser zurückweist, ohne die eigentlichen Auftraggeber zu nennen. „Wir haben so unsere Erfahrung mit dem VSW“, heißt es dagegen in Herstellerkreisen. Oft sei es so, dass zu einem bestimmten Thema eine „Abmahnwelle“ laufe. Während andere Wettbewerbsverbände versuchten, sich auf die „echten schwarzen Schafe“ zu konzentrieren, mahne der VSW alles ab. Generell dürften die Unternehmen betroffenen Kunden keine Rechtsberatung geben, könnten aber über die Situation aufklären. Man versuche als Hersteller, dem Apotheker den Schaden abzunehmen, wenn man selbst etwas falsch gemacht habe.

Für Fischer ist es die erste Abmahnung seiner Selbstständigkeit. Die Apotheke führt er seit 16 Jahren. „Das ist schon ärgerlich“, sagt er. Er hat sich Rat beim Apothekerverband geholt. „Der Rechtsanwalt sagte, ich solle froh sein, dass es sich nicht um einen anderen Juristen handelte. Dann wären schnell 1200 Euro fällig gewesen.“ Fischer gab die Unterlassungserklärung fristgerecht ab und zahlte 160 Euro.

Sein Schaufenster ließ Fischer anpassen. Zu den OTC-Packungen stellte er Hinweisschilder mit den entsprechenden Warnhinweisen und Preisauszeichnungen. Auf OTC-Packungen im Schaufenster will Fischer angesichts der Monatsaktionen nicht komplett verzichten. Auch mit seiner Gesund Leben-Beauftragten tauschte er sich aus. „Ich hoffe, dass unsere Kooperation für das Thema sensibilisiert ist.“

Bei Gehe wird der Fall derzeit geprüft. „Generell werden alle Werbematerialien, die Gesund Leben ihren Kooperationsapotheken zur Verfügung stellt, unter Beachtung des HWG erstellt. Dies ist unseres Erachtens auch bei dem aktuellen Material der Fall“, sagt ein Firmensprecher.

Um diese Probleme zu umgehen, könnt ihr euch jetzt den Pflichttext als Vorlage im LABOR downloaden. Herunterladen, ausdrucken und im Schaufenster platzieren.​​​​

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