Festbetragsanpassungen

Aripiprazol: Kassen zahlen 600 Euro weniger

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Berlin -

Preisrutsch in den Apotheken: Zum 1. September treten neue Festbeträge in Kraft. Betroffen von den Preisänderungen sind einige Neuroleptika, Virostatika sowie MAO-B-Hemmer, für die erstmals Erstattungsgrenzen festgesetzt wurden. Außerdem werden für drei Wirkstoffe die Höchstpreise angepasst.

Insgesamt sind sieben Arzneistoffe und eine Kombination von neuen Festbeträgen betroffen, das macht 1364 PZN. Insbesondere sticht das atypische Neuroleptikum Aripiprazol hervor: Die Apothekenverkaufspreise (AVP) der Generika von Ratiopharm und Hexal liegen derzeit bei rund 996 Euro. Hier wollen die Kassen bei einer N3-Packung mit 30 mg Wirkstoffgehalt künftig etwa 625 Euro einsparen, der Festbetrag liegt bei 371 Euro.

Versicherte der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), die das Generikum von Ratiopharm bekommen sollen, könnten daher mit höheren Mehrkosten konfrontiert werden. Doch der Hersteller kündigt an, den Preis abzusenken und im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Lagerwertverluste auszugleichen.

Allerdings gibt es auch Generika, die schon heute deutlich unter dem neuen Festbetrag liegen. Dazu gehört beispielsweise das Präparat von Betapharm, das bereits 39 Prozent günstiger ist. Rabattverträge hat der Hersteller unter anderem mit der DAK.

Auch bei Duloxetin, einem Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SSNRI), wird es Preissenkungen geben: Für eine N3-Packung mit 60 mg Wirkstoff zahlen die Kassen künftig knapp 112 Euro, das ist 30 Prozent weniger, für die beispielsweise die Produkte von Ratiopharm und Hexal derzeit gelistet sind. Auch hier gibt es Hersteller, die sich im mittleren Segment befinden, und solche, die deutlich unter dem Festbetrag liegen. Dazu gehört Glenmark – der Rabattpartner von AOK, TK und Knappschaft ist rund 40 Prozent günstiger.

Preisliche Änderungen gibt es auch beim MAO-B-Hemmer Rasagilin: Für 100 Kapseln mit je 1 mg Wirkstoff wird der Festbetrag bei 312 Euro festgesetzt. Hexal, Ratiopharm und Aristo müssen ihre Preise um 76 Euro absenken. Der Berliner Hersteller will den Apotheken die Lagerwertverluste ausgleichen. Neuraxpharm dagegen liegt mit seinem Generikum 62 Euro unter dem Festbetrag und ist somit 25 Prozent preisgünstiger.

Weiterhin wurden für Safinamid, Efavirenz, Ziprasidon, Lamivudin/Zidovudin, Methotrexat Festbeträge festgesetzt. Für Folsäure und Promethazin sowie Levopromazin wurden die Festbeträge angepasst.

Laut Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Höhe der Festbeträge vom vom GKV-Spitzenverband so festzusetzen, dass eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung“ gewährleistet ist. Um Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen, einen wirksamen Preiswettbewerb auszulösen und gleichzeitig eine hinreichende Arzneimittelauswahl sicherzustellen, hat der Gesetzgeber den Rahmen abgesteckt.

Mindestens 20 Prozent der Verordnungen und der Packungen einer Festbetragsgruppe müssen ohne Aufzahlungen für die Versicherten zur Verfügung stehen. Außerdem soll der höchste Abgabepreis des unteren Preisdrittels nicht überschritten werden – genauso wie eine hinreichende Versorgung mit Präparaten ohne Zuzahlung – also mit Preisen 30 Prozent unter Festbetrag – gewährleistet werden soll.

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