Kabinett soll nicht zustimmen

Spargesetz: Ersatzkassen fordern Kanzler-Veto

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Berlin -

Das Spargesetz (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BStabG) fällt schmaler aus – weil der Zuschuss des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jetzt plötzlich gestrichen werden soll. Massive Kritik kommt vom Verband der Ersatzkassen (vdek) und von der Techniker Krankenkasse (TK).

„Sollte das Kabinett wirklich die Reduzierung des sogenannten Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro jährlich beschließen, wäre das ein Schlag ins Gesicht für die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Der Bundeszuschuss, den die GKV jährlich für versicherungsfremde Leistungen erhalte, sei seit 2017 nicht erhöht worden und gleiche die Kosten, die der GKV etwa für Leistungen der Familienversicherung und Leistungen rund um Mutterschaft entstünden, bei Weitem nicht aus. „Bereits seit Jahren kommen Versicherte und Arbeitgeber für Kosten auf, die Aufgabe des Staates sind.“

Selbst wenn die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnerinnen und -partnern eingeschränkt werden sollte, sei es nicht sachgerecht, den unzureichenden Erstattungsbetrag für Familienleistungen entsprechend zu kürzen. „Hier wird Politik auf dem Rücken der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gemacht, die mit dem BStabG ja eigentlich entlastet werden sollten. Das gleiche gilt für die Erstattung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende. Diese sollen mit dem Kabinettsentwurf mutmaßlich um 250 Millionen Euro steigen. Das ist ein Hohn, denn der GKV fehlen hier zwölf Milliarden Euro jährlich.“

Elsners Erwartungshaltung ist klar: „Wenn die Politik ihre Glaubwürdigkeit nicht verspielen will, darf das Kabinett eine Kürzung des Bundeszuschusses nicht beschließen. Wir brauchen vielmehr seine Dynamisierung und die vollumfängliche Übernahme der Kosten für Bürgergeldbeziehende.“

Beiträge könnten steigen

TK-Chef Jens Baas befürchtet sogar, dass die Beiträge trotz der geplanten Gesundheitsreform weiter steigen könnten. Im „rbb24 Inforadio“ kritisierte er die reduzierte Einsparsumme von rund 16 Milliarden Euro – bisher waren 19,6 Milliarden Euro vorgesehen. „Die Belastung der Patienten ist immer noch extrem hoch“, so Baas. „Deswegen ist es schwierig, dass die Summe runtergeht. Denn eine Summe von 16 Milliarden bedeutet, dass mit sehr viel Glück – vielleicht – nächstes Jahr die Beiträge nicht steigen müssen, danach aber wieder weiter. Und ich glaube, dass ist nicht das Ziel der Reform gewesen.“

Auch Baas bemängelt, dass der Staat nicht die vollen Kosten für die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger übernimmt. Das sei Betrug am Bürger, so Baas. „In der Tat kostet die Versicherung von Menschen, die nicht arbeiten, etwa 12 Milliarden Euro. Das ist eine staatliche Aufgabe. Der Staat übernimmt aber von den Gesamtkosten nur ein Drittel. Also 12 Milliarden müssen die gesetzlich Versicherten übernehmen, der Staat übernimmt etwa 8 in der Größenordnung.“

Dieses Problem habe die Bundesregierung mittlerweile anerkannt. „Von diesen 12 Milliarden, die der Staat eigentlich finanzieren müsste, bezahlt er jetzt 250 Millionen, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.“

Und das sei noch nicht alles, moniert Baas. Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro jährlich für versicherungsfremde Leistungen kritisiert er. Das sei schlicht ein „Taschenspielertrick“ des Staates.

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