Liposuktion mit Vorraussetzungen

Lipödem: Operation in allen Stadien gesichert

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Berlin -

Für Patientinnen mit einem Lipödem gibt es positive Nachrichten: Die operative Fettabsaugung ist nicht mehr an bestimmte Krankheitsstadien gebunden. Gleichzeitig wurde die finanzielle Absicherung für begleitende Therapien verlängert. Die neuen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der Krankenkassen und Ärzteverbände bedeuten eine erhebliche Erleichterung im Versorgungsalltag.

Bei einem Lipödem liegt eine chronische Fettverteilungsstörung vor, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Typisch sind schmerzhafte, disproportionale Fettvermehrungen an Beinen und Armen, während Hände und Füße ausgespart bleiben. Die Erkrankung ist nicht heilbar; die Symptome können nur durch konsequente Therapien gelindert werden. Für viele Betroffene stellt eine Liposuktion eine große Erleichterung dar.

Zunächst war dieser operative Eingriff nur im Stadium III im Rahmen einer befristeten Ausnahmeregelung erstattungsfähig. Nun kann der Eingriff auch unabhängig vom Schweregrad als Kassenleistung erfolgen.

Anerkennung verlängert

Bisher war die Erstattung extrem hürdenreich oder oft nur auf das fortgeschrittene Stadium III beschränkt. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wurde angepasst. Für Eingriffe an Unterschenkeln, Unter- und Oberarmen sowie Ellenbogen gibt es eine ganz neue Abrechnungsziffer, während die Pauschale für Oberschenkel und Knie bestehen bleibt.

Die Anerkennung von Lipödemen (Stadien I bis III) als besonderer Verordnungsbedarf wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Voraussetzung für die konservative Therapie: Eine Fettabsaugung auf Kassenkosten wird weiterhin erst dann genehmigt, wenn zuvor mindestens sechs Monate lang eine konservative Behandlung durchgeführt wurde und diese keine Besserung brachte. Dazu gehören Kompression, Lymphdrainage und Bewegungstherapie.

Bedeutung des „besonderen Verordnungsbedarfs“

„Besonderer Verordnungsbedarf“ bedeutet, dass Ärzte notwendige Heilmittel wie die manuelle Lymphdrainage oder Bewegungstherapie verschreiben können, ohne dass diese Kosten ihr persönliches Budget belasten. Da Lipödem-Patientinnen oft lebenslang und hochfrequent auf diese Therapien angewiesen sind, nimmt diese Regelung den Ärzten die Angst vor Regressen und sichert den Patientinnen den unkomplizierten Zugang zu Rezepten.

Die konkreten Vorteile für Patientinnen

Durch die Kombination dieser Beschlüsse verbessert sich die Situation für Betroffene spürbar. Patientinnen müssen nicht mehr warten, bis sich die Erkrankung verschlimmert, um eine Chance auf eine schmerzlindernde Operation zu haben. Der Eingriff kann jetzt schon in früheren Stadien erfolgen, sofern die konservative Therapie versagt.

Die Verlängerung des besonderen Verordnungsbedarfs um weitere zwei Jahre garantiert, dass die unerlässliche Vor- und Nachbehandlung weiterhin verlässlich von den Ärzten verordnet werden kann. Der offizielle Einzug in den Leistungskatalog basiert auf der fundierten Erprobungsstudie „Lipleg“, die den klaren Nutzen der Liposuktion gegenüber der reinen Physiotherapie wissenschaftlich bewiesen hat.

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