Der Großhandelsverband Phagro unterstützt die Änderungsanträge der Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein zu den Verordnungsteilen der Apothekenreform. „Eine klare Skontoregelung und wirksame Kontrollen beim Arzneimittelversand aus dem Ausland – genau diese Punkte können die Apothekenreform jetzt entscheidend verbessern“, erklären die Geschäftsführer Thomas Porstner und Michael Dammann.
Zur heutigen Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrats haben Brandenburg und Sachsen einen Antrag eingebracht, nach dem Skonti „den Zinsvorteil aus der vorfälligen Zahlung unter Berücksichtigung des mit der Rechnungsperiode gewährten Zahlungsziels nicht überschreiten“ dürfen. Der Großhandel könne „das Versorgungsniveau nur aufrechterhalten“, wenn die Skontogewährung im Äquivalenzverhältnis zu den Finanzierungsvorteilen aus einer vor Fälligkeit geleisteten Zahlung stehe.
„Die Länder greifen damit zentrale Argumente auf, die wir seit Langem vortragen“, erklären Dammann und Porstner. „Wer eine stabile Arzneimittelversorgung will, muss auch die Leistung des vollversorgenden Großhandels wirtschaftlich absichern.“
Ein weiterer Antrag wurde von Schleswig-Holstein eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für verbindliche Anforderungen an Transportdienstleister einzusetzen, die Arzneimittel im Auftrag von Apotheken an Endverbraucher transportieren. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass „zu hohe und zu niedrige Temperaturen bei Lagerung und Transport zu Wirkverlust oder schädlichen Abbauprodukten führen können“. Darüber hinaus befassen sich Anträge mit der Überprüfbarkeit und Durchsetzung von Sicherheitsanforderungen im Arzneimittelversand.
„Dieser Antrag ist ein wichtiges Signal an die Bundesregierung: Beim Patientenschutz im Arzneimittelversand gibt es weiterhin erheblichen Handlungsbedarf“, so die Phagro-Geschäftsführer. „Wenn Arzneimittel auf dem Weg zu Patientinnen und Patienten gebracht werden, müssen überprüfbare Sicherheitsstandards, geeignete Transportbedingungen und gleiche Regeln für alle Beteiligten gelten.“
„Der Bundesrat kann jetzt ein wichtiges Signal für verlässliche Versorgungsstrukturen und angemessene wirtschaftliche Rahmenbedingungen setzen“, betonen Porstner und Dammann. „Denn eine sichere Arzneimittelversorgung braucht starke Apotheken – und einen leistungsfähigen vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel.“
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