Notifizierungsverfahren

Apothekenreform: Das letzte Wort hat Brüssel

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Berlin -

Wenn der Bundesrat am Freitag über den letzten Teil der Apothekenreform abstimmt, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Denn das letzte Wort hat bei der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) die EU-Kommission.

Die Abda ist in Sorge, dass der Abschluss der Apothekenreform noch einmal ausgebremst werden könnte. Denn im Verordnungsteil sind für die Apotheken wichtige Themen wie das Skonto und die Verhandlungslösung enthalten. Hinzu kommen die versprochenen Verschärfungen bei der Temperaturkontrolle im Versandhandel, für die sich der Großhandelsverband Phagro stark gemacht hatte – oft allein auf weiter Spur.

Diese neuen Auflagen hatte das BMG auf massiven Druck der Versender und ihrer Logistikpartner wie DHL und Hermes zwar auf ein Minimum zusammengestrichen. Doch im Gesundheitsausschuss des Bundesrats wurden mehrere Anträge vorgelegt, mit denen das Thema erneut aufgegriffen werden soll.

Sollte das Plenum die Anträge beschließen und damit von der ursprünglichen Fassung der Verordnung abweichen, müsste das BMG entweder die Verordnung in der vom Bundesrat geänderten Fassung erlassen oder sie zurückziehen. Lediglich die Entschließungsanträge etwa zur Streichung der Länderliste oder zu EU-Vorgaben für die Temperaturkontrolle könnten dabei außen vor bleiben; doch in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sind auch zwei Anträge zu erweiterten Kontroll- und Sanktionsmechanismen enthalten.

Sollte das BMG die Änderungen tatsächlich aufnehmen, wäre das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen. Denn auch wenn man den Entwurf „im Lichte der Anmerkungen der EU-Kommission angepasst“ habe, laufe das Notifizierungsverfahren wie geplant weiter, so ein BMG-Sprecher. „Deutschland muss der Kommission den vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsentwurf übermitteln.“

Heißt: Brüssel könnte abermals ein Veto einlegen. Schon bei der ursprünglichen Version hatte die EU-Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht.

Die spannende Frage ist also, wie die Länder damit umgehen, dass das Vorhaben gestoppt werden könnte. Die ursprünglichen Forderungen – bis hin zu einer Überwachung der EU-Versender durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – waren schon kassiert worden. Der Vorstand der Abda hat sich dafür ausgesprochen, „keine Maßnahmen einzuleiten oder zu unterstützen, die geeignet sein könnten, das Inkrafttreten der Änderungsverordnung zu verhindern“. Eine weitere Verzögerung würde demnach für erhebliche Unsicherheiten sorgen und könnte die zeitnahe Inkraftsetzung der vorgesehenen Regelungen gefährden.

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