Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat der Bundesrat am 12. Juni den Weg für die größte Erweiterung der Apothekenleistungen seit Jahren freigemacht. Patientinnen und Patienten erhalten jetzt Zugang zu Präventions-, Beratungs- und Versorgungsangeboten direkt in der Apotheke. Das Problem: Viele Menschen wissen weder, welche Leistungen ihnen bereits heute zustehen, noch welche neuen Möglichkeiten künftig hinzukommen.
Künftig können fünf weitere pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zusätzlich den bereits etablierten fünf in Apotheken abgerechnet werden. Dr. Christian Wegner setzt sich für die Umsetzung der Leistungen in seinen Medipolis Apotheken in Jena ein und begrüßt die gesetzliche Erweiterung grundsätzlich sehr. Das Hauptziel sieht er in der Adhärenzförderung und einer sichereren Arzneimitteltherapie (AMTS), bei der Apotheken eine intensivere Rolle in der Patientenbegleitung einnehmen sollten.
Positiv bewertet er den Wegfall des ursprünglich geplanten Verordnungsvorbehalts durch Ärzte. Ursprünglich war geplant, bei bestimmten neuen pDL eine ärztliche Verschreibung obligatorisch zu machen. Dieser Zwang wurde jedoch für einen Großteil der Fälle wieder entschärft.
„Niedrige Zugangshürden sind hierbei entscheidend, damit die Leistungen überhaupt bei den Patienten ankommen.“ Der neue Rechtsrahmen lasse den Vertragspartnern viel Spielraum für sinnvolle Gestaltungen. Er fordert, dass pDL auch online beziehungsweise im Wege der Telemedizin zugänglich sein müssen, um auch immobile Patienten zu erreichen.
Kritisch sieht Wegner den neuen Finanzierungsmechanismus der pDL. Da die Krankenkassen finanzielle Engpässe haben, befürchtet er zähe Verhandlungen. „Ein Festhalten am bisherigen Mechanismus durch vorübergehendes Aussetzen des Kassenabschlags wäre aus meiner Sicht besser gewesen“, betont er. Es bestehe das Risiko, dass die Verträge am Ende nicht wirtschaftlich sind oder bürokratische Prozesse die Umsetzung blockieren.
„Auf Kassenseite könnte es passieren, dass es eben nicht auskömmlich ist, und auf Apothekerseite könnte es passieren, dass die Verträge so gestaltet sind, dass die Leistung die Patienten nicht erreichen kann, weil sie wieder prozessual in irgendwelche Dinge reingezwungen werden“, macht er deutlich. „Dann besteht die Gefahr, dass es ein Rohrkrepierer wird“, so Wegner.
Apothekerinnen und Apotheker sollen künftig grundsätzlich zur Durchführung venöser Blutentnahmen bei volljährigen Patienten zu diagnostischen Zwecken ermächtigt sein, sofern sie zuvor eine ärztliche Schulung erfolgreich abgeschlossen haben. Dazu soll innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Mustercurriculum erarbeitet werden.
Auf die Frage, ob ihm eine konkrete Leistung wie eine Schulung für Adrenalin-Notfallpens fehle, entgegnet er, dass solche spezifischen Inhalte nicht zwingend im Gesetz stehen müssen. „Dies liegt in der Verantwortung der Vertragspartner, solche sinnvollen Details praxisnah in die Verträge einzubauen.“ Und weiter: „Bisherige hochspezialisierte Leistungen, wie für Organtransplantierte, wurden dafür erschreckend selten abgerechnet, da die aktuellen Hürden und die mangelnde Sensibilisierung der Patienten den Zugang blockieren“, so Wegner.
Vor allem in der assistierten Telemedizin (aTM) und der venösen Blutabnahme sieht er ein enormes Potenzial für die Zukunft der ambulanten Versorgung durch Apotheken. Dafür kann er sich zwei Szenarien vorstellen: „Mittels eines vertragsgemäßen Ersteinschätzungsverfahren wird in der Apotheke geklärt, ob ein Arzt benötigt wird; ähnlich einem Triage-Verfahren“, so Wegner. „Falls ja, kann direkt per Online-Videosprechstunde ein Arzt hinzugeschaltet werden.“
Auch für die ambulante Schwerstkrankenversorgung zu Hause hat er eine Vorstellung: „Da Apothekenmitarbeiter bei der Versorgung mit parenteraler Antibiotikatherapie ohnehin am Patientenbett sind, könnten sie die notwendige venöse Blutabnahme zur Spiegelbestimmung direkt vor Ort übernehmen“, schlägt er vor. Denn diese Untersuchung sei momentan logistisch sehr schwierig, weiß er. „Das wäre ein direkter Anwendungsfall, wo das in einer aufsuchenden Art und Weise absolut Sinn machen würde.“
Die technische Infrastruktur und die Vernetzung im Hintergrund seien so aufgestellt, dass eine schnelle ärztliche Zuschaltung garantiert werden könne, erklärt Wegner. „Vorerst sieht der Vertrag jedoch vor, dass Patienten für die Telemedizin physisch in die Apotheke kommen müssen – die häusliche Nutzung per Video im Rahmen dieses Versorgungsmodells steckt noch in den Kinderschuhen, wäre aber für junge Mütter oder immobile Menschen das langfristige Ziel.“ Ab heute will er diese Leistung in seiner Apotheke anbieten.
Wegner betont, dass sein Unternehmen neue Angebote wie Telemedizin und die erweiterte Impfkompetenz sofort umsetzen wird, sobald die technischen und vertraglichen Voraussetzungen in den nächsten Tagen stehen. „Wir werden alles machen, was geht“, betont er. Da die zuständige Apothekerkammer kein offizielles Praxismodul zur Impfschulung anbot, hat Wegner die Weiterbildung kurzerhand selbst organisiert und auch für externe Kollegen geöffnet. „Das stieß auf riesiges Interesse, und auch mein Team inklusive PTA ist hochmotiviert, die neuen Leistungen schnell anzubieten.“
Die oft von der ärztlichen Standesvertretung kritisch geführte Debatte um die Kompetenzerweiterung der Apotheken nimmt Wegner auf der praktischen Arbeitsebene nicht wahr. „Die Ärzte vor Ort sind primär mit eigenen Honorarproblemen und Kostensteigerungen beschäftigt, was ich gut verstehen kann.“
Die Ausweitung der Apothekenleistungen sei kein Problem. „Im Gegenteil, es wird positiv aufgefasst“, so Wegner. So wurde er bereits zu sogenannten Qualitätszirkeln eingeladen, „um überhaupt mal über solche Dinge zu sprechen“, erklärt er.