Am Freitag soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) verabschiedet werden – und zwar parallel im Bundestag und im Bundesrat. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mahnt zur Eile, die Fraktionsspitzen unterstreichen die Bedeutung des Projekts. Im Parlament soll namentlich abgestimmt werden, in der Länderkammer gibt es Widerstand.
Heute berät der Gesundheitsausschuss des Bundestags noch einmal über das Spargesetz; eine ursprünglich anvisierte Sondersitzung am Dienstag wurde abgesagt. Es geht vor allem um die Änderungsvorschläge, die aufgrund der Menge zu einem Antrag zusammengefasst wurden.
Um 14 Uhr wird über die Tagesordnung im Plenum abgestimmt. Laut bisherigem Plan soll das Gesetz am Freitag in 2./3. Lesung behandelt werden, und zwar in namentlicher Abstimmung. Das passiert in der Regel nur dann, wenn dies etwa wegen der großen Bedeutung eines Vorhabens oder offensichtlicher Kontroversen von einer Fraktion oder von mindestens 5 Prozent der Abgeordneten verlangt wird.
Als Redner werden neben Warken unter anderem Simone Borchardt als gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion sowie Fraktionsvize Albert Stegemann auftreten und das Vorhaben verteidigen.
Kritik kommt von den Grünen: Fraktionschefin Katharina Dröge beschwerte sich über „das Chaos, mit dem die Bundesregierung in diese letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause stolpert“. Die Fachleute hätten erst am Montagabend um 18 Uhr den 300-seitigen Änderungsantrag erhalten. Gestern seien dann Fehler eingeräumt worden; das Ganze müsse noch einmal überarbeitet werden.
„Ganz ehrlich, wer so schlampig arbeitet, dass das, was dann am Ende dem Deutschen Bundestag in einem ultrakurzen Verfahren zugeschickt wurde, nicht mal einen Tag Bestand hat, der sollte seine Gesetze noch einmal ganz gründlich prüfen“, so Dröge. „Es geht hier nämlich um viel.“ Vor allem weil es im Bereich der Krankenhäuser massive Konsequenzen gebe, müsse man sorgfältig handeln. Deshalb sei klar: „Sollte die Koalition vorhaben, dieses Gesetz auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen, werden wir die Absetzung beantragen. Das Ganze kann auch im September beraten werden, das sollte im September beraten werden mit deutlich mehr Sorgfalt und mit erheblichen Veränderungen, die an diesem Gesetz notwendig sind.“
Auch im Bundesrat droht Widerstand: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte gestern an, dass ihr Land der dazu notwendigen Fristverkürzung für die Beratungen nicht zustimmen werde. Man wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen.
Sollte das Gesetz an diesem Freitag auf die Tagesordnung des Bundesrats kommen, dann bliebe nur die Möglichkeit, dazu den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Das ist aber nicht unser Ziel. Sondern unser Ziel ist, dass das Bundesgesundheitsministerium und die Landesgesundheitsminister noch weiter im Gespräch über die Reform bleiben“, sagte Schwesig.
Die schwarz-rote Koalition will das Sparpaket an diesem Freitag im Bundestag beschließen. Es soll dann auch direkt in den Bundesrat kommen, der am Freitag zum letzten Mal vor der Sommerpause zusammentritt. Das Gesetz ist dort nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte das Verfahren aber bremsen.
Wenn die Bundesregierung erreichen will, dass ein Gesetz direkt nach der Verabschiedung im Bundestag auch gleich im Bundesrat abschließend beraten wird, muss sie einen Antrag auf Fristverkürzung stellen. Dies ist ein gängiges Verfahren. Über den Antrag entscheidet der sogenannte Ständige Beirat des Bundesrats, der mittwochs vor Sitzungen der Länderkammer tagt. Dort müsste Schwesig eine Mehrheit für eine Ablehnung der Bitte um Fristverkürzung finden.