Apotheken sollen künftig selbst ihr Honorar mit den Kassen verhandeln. Läuft alles nach Plan, soll ab 2028 die Verhandlungslösung greifen, die sich auch auf die 3-Prozent-Marge bezieht. Aus den Ländern kommt Kritik.
Hessen und Thüringen fordern, dass der relative Anteil der Apothekenvergütung nicht Teil der zukünftigen Verhandlungslösung wird. Denn dies könnte zu Nachteilen in der Versorgung führen und die Verhandlungen zusätzlich unnötig verkomplizieren.
Der variable Anteil sei als kaufmännischer Teil der Vergütung anzusehen und decke die Kosten in Bezug auf die Vorfinanzierung, Lager- und Beschaffungskosten, Finanzierungskosten infolge gestiegener Zinsen sowie das Risiko der Kapitalbindung beziehungsweise das Retaxrisiko. „Der relative Anteil von 3 Prozent dient dazu, diese warenwirtschaftlichen und logistischen Belastungen zumindest teilweise abzubilden“, heißt es aus Thüringen.
Werde dieser variable Anteil abgesenkt oder gedeckelt, entstehe ein struktureller Widerspruch: Apotheken blieben gesetzlich verpflichtet, alle Arzneimittel zeitnah zu beschaffen und abzugeben, erhalten aber keine ausreichende wirtschaftliche Kompensation mehr, um diese Pflicht erfüllen zu können. Damit würde der Kontrahierungszwang faktisch untergraben.
Vor allem kleinere und mittelständische Apotheken könnten zunehmend Schwierigkeiten bekommen, hochpreisige Arzneimittel kurzfristig zu beschaffen oder vorrätig zu halten. Die Folgen liegen auf der Hand – eine Schwächung der wohnortnahen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Betroffen wären in erster Linie hochvulnerable Patient:innen mit schweren chronischen Erkrankungen, onkologischen Therapien, seltenen Erkrankungen oder komplexen Arzneimitteltherapien.
„Es wird abschließend kein einschlägiger Grund gesehen, weshalb der variable Anteil analog zum Fixum unter die Verhandlungen gestellt werden sollte. Der entsprechende Passus ist zu streichen“, so der Antrag aus Hessen.