Auf der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen (LAK) war auch Abda-Hauptgeschäftsführerin Franziska Erdle zu Gast. Sie gab den Delegierten nicht nur Einblicke in die aktuelle Arbeit, sondern stellte sich auch den Fragen. Besonders ein Anliegen hatten die Delegierten: Die Abda solle mit Blick auf die Verhandlungslösung ein ausgewiesenes Expertenteam etablieren, wie Kammervize Dr. Schamim Eckert berichtet.
Seit gut einem halben Jahr ist Erdle nun im Amt als Hauptgeschäftsführerin der Abda. Sie habe rund 40 Minuten lang auf der Delegiertenversammlung gesprochen. „Sie hat viele Einblicke gegeben und auch viel von sich erzählt“, berichtet Eckert. In ihrem ersten halben Jahr im Amt habe sich alles um das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und die zum Paket gehörenden Verordnungen gedreht, im zweiten Halbjahr wolle sie nun auch mehr in die Strukturbereiche im Haus gehen. „Change“ sei ihr Motto, so Eckert.
Das Reformpaket sei tatsächlich ein voller Erfolg geworden, lobte Eckert. Klar wäre ein höheres Fixum erstrebenswert gewesen, aber insgesamt – auch mit den ganzen neuen Möglichkeiten und Kompetenzerweiterungen – habe man viel erreicht, insbesondere im Vergleich zu den Jahren davor.
Im Anschluss konnten die Delegierten noch einen Wunsch an die Hauptgeschäftsführerin herantragen. „Wir haben gefragt, wie weit die Abda in Berlin mit den Vorbereitungen für die Verhandlungslösung ist“, berichtet Eckert. Der Wunsch der hessischen Delegierten: Die Abda solle hier das Zepter aus der Hand geben und Expert:innen beauftragen. „Wir haben erklärt, dass wir uns von der Abda ein ausgewiesenes, professionelles Expertenteam wünschen würden, statt weiter auf Ehrenamt zu setzen.“ Das Team müsse dann bis zum 1. Januar 2028 ein Konzept erarbeiten. Eine feste Stelle sei nicht unbedingt nötig, die Expert:innen könnten zum Beispiel auch in einem honorarbasierten System und einem erfolgsorientierten Modell eingestellt werden.
Außerdem formulierte Dr. Otto Quintus Russe noch eine weitere Idee, berichtet Eckert. Statt – wie teils schon von den Kassen gefordert – den variablen Anteil der Vergütung, der künftig auch Teil der Verhandlung sein soll, zu kürzen, könnte in den Verhandlungen auf eine Erhöhung hingewirkt werden – und zwar mit dem Argument der Resilienz und Krisenfestigkeit.
Denn um im Bündnis- und Krisenfall gewappnet zu sein, brauche es mehr als eine Vorratslagerung von einer Woche – und das kostet eben Geld, ganz besonders wenn es um hochpreisige Arzneien geht. Das könne sonst schon in die Liquidität gehen, erklärt Eckert.
„Wir leben in einer Zeit, in der nun einmal viel über Resilienz gesprochen wird“, so Eckert. Eine Erhöhung des variablen Anteils auf 3, auf 3,5 oder 4 Prozent sei als ein Resilienz-Ausgleich sinnvoll. Andere würden über das Sondervermögen für Infrastruktur gestützt, „uns könnte man über den variablen Anteil aufstocken“.
In ihrer Resolution kritisieren die Delegierten das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) scharf. Erst Anfang Juli werde das Apothekenhonorar erstmals seit 2013 angehoben. „Nach 13 Jahren Stillstand, in denen bundesweit jede fünfte Apotheke schließen musste, ist dies ein überfälliges Signal für die wohnortnahe Versorgung. Doch dasselbe Kabinett plant, diese Anpassung ab 2027 über einen erhöhten Abschlag teilweise wieder einzuziehen, noch bevor sie ihre volle Wirkung entfalten kann“, kritisieren die Delegierten. Eine Stärkung, die bei ihrer Verkündung bereits den Vorbehalt des Widerrufs trage, sei keine Stärkung und untergrabe das Vertrauen in politische Zusagen.
Das Gesetz spare zudem ausgerechnet bei denen, die die Einsparungen erst möglich machten. „Hersteller senken Preise, Krankenkassen erhöhen Zuzahlungen. Doch es sind die Apotheken, die all diese Maßnahmen in der täglichen Versorgungsrealität umsetzen, ohne angemessen dafür entlohnt zu werden.“
Beispielsweise beim Biosimilar-Austausch: Hier würden Apotheken jede Verordnung anhand einer Vielzahl von Kriterien prüfen und verunsicherte Patientinnen und Patienten individuell und kompetent begleiten. „Das Einsparpotenzial beziffert das Wissenschaftliche Institut der AOK auf bis zu 2,3 Milliarden Euro jährlich; Rezept für Rezept erarbeitet in den Apotheken vor Ort.“
Auch bei den Zuzahlungen leisteten die Apotheken unbezahlte Mehrarbeit. Mit dem BStabG sollen die Zuzahlungen um rund die Hälfte steigen und künftig jährlich weiter angehoben werden. „Eingezogen werden sie von den Apotheken – ein unentgeltliches Inkasso für die Krankenkassen, verbunden mit täglicher Aufklärungsarbeit gegenüber Versicherten, die zu Recht Fragen stellen.“
Die geplante Abschlagserhöhung solle knapp 200 Millionen Euro einbringen. Das sei ein Bruchteil dessen, was Apotheken dem System jährlich an Einsparungen ermöglichen und fortlaufend vorfinanzieren würden. „Wer für diese Summe eine eben erst beschlossene Honoraranpassung aushöhlt, saniert nicht die gesetzliche Krankenversicherung. Er bestraft diejenigen, die die Sparbeschlüsse vollziehen und gefährdet damit die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung“, betonen die Delegierten.
Und sie richten einen klaren Appell an den Deutschen Bundestag: „Wer heute an den Apotheken spart, zahlt morgen einen höheren Preis mit längeren Wegen für Patientinnen und Patienten, weniger Versorgung und einem wachsenden Vertrauensverlust. Der Deutsche Bundestag hat es jetzt in der Hand, einen Konstruktionsfehler dieses Gesetzes zu korrigieren, bevor er Schaden anrichtet: Streichen Sie die Erhöhung des Apothekenabschlags.“