ABDA: Rx-Boni-Verbot landet wieder vor dem EuGH Lothar Klein, 11.04.2019 11:04 Uhr
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Neuer Prozess: ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz rechnet mit einen neuen Urteil des EuGH zum Rx-Boni-Verbot. Foto: Andreas Domma
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Apotheken vor Ort stärken. Foto: Andreas Domma
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Der Referentenentwurf aus seinem Haus sieht dafür ein breites Spektrum vor. Foto: Andreas Domma
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Die Apotheken sollen mehr Honorar bekommen. Die von Spahn vorgesehenen Mehrausgaben der Kassen umfassen 205 Millionen Euro. Foto: Marcus Witte
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Für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen sind insgesamt 150 Millionen Euro eingeplant. Hierfür soll es einen eigenen Zuschlag von 20 Cent auf das Packungshonorar geben. Foto: Elke Hinkelbein
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Für Notdienste sollen circa 40 Millionen Euro mehr gezahlt werden. Dazu soll der Betrag, der für jedes zu Lasten der Kassen verordnete Rx-Arzneimittel in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) fließt, von 16 auf 21 Cent erhöht werden. Foto: Elke Hinkelbein
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Demnach soll jeder Notdienst künftig mit rund 350 Euro vergütet werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die BtM-Vergütung soll um 15 Millionen Euro erhöht werden. Konkret wird der Betrag im Einzelfall von 2,91 auf 4,26 Euro erhöht. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Damit will das BMG dem „verhältnismäßig höheren Dokumentationsaufwand bei der Abgabe von BtM Rechnung“ tragen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der Botendienst der Apotheken soll vom Einzelfall zum regelhaften Angebot werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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„Dabei sind die Arzneimittel für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift zu versehen“, so die Voraussetzung. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Beratung im Botendienst ist auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt – mittels Telekommunikation – möglich, die Apotheken sollen dieses Angebot explizit ausbauen können. Foto: Elke Hinkelbein
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Allerdings wird nach den Plänen des BMG künftig die Temperaturkontrolle bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln als verpflichtende Maßnahme bei der Auslieferung vorgeschrieben. Foto: Press'n'Relations
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Arzneimittel-Abgabeautomaten ohne Anbindung an eine öffentliche Apotheke wie es DocMorris in Hüffenhardt durchsetzen will, will Minister Spahn nicht. Neu in die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eingefügt werden soll folgender Passus. Foto: Ilona Haas-Mullins/ glam-shots
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„Eine Bereitstellung und Abgabe von Arzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation ist unzulässig, soweit die Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbunden ist und nicht ausschließlich der Abholung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dient, die zuvor bei der Apotheke bestellt wurden und zu denen eine Beratung bereits stattgefunden hat. Die Beratung kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke erfolgen.“ Foto: Ilona Haas-Mullins/ glam-shots
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Zudem will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die von der ABDA als Alternative zum Rx-Versandverbot geforderte Gleichpreisigkeit über das Sozialgesetzbuch regeln. Damit sollen auch ausländische Versandapotheke gezwungen werden, sich an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu halten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Damit die Krankenkassen das Boni-Verbot nicht untergraben können, soll ihnen das neue Gesetz die „Zuweisung von Verordnungen an bestimmte Apotheken“ explizit verbieten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Für die ABDA ist das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Apothekengesetz (ASG) offenbar nur ein politischer Zwischenschritt zur erneuten rechtlichen Klärung zur Zulässigkeit der Preisbindung und des Rx-Boni-Verbots für Arzneimittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Wir gehen schon davon aus, dass so eine gesetzliche Regelung, wie immer das Boni-Verbot konstruiert wird, vor dem EuGH überprüft wird. Ich glaube, davon können wir sicher ausgehen“, sagte ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (GSAV).
Im Rahmen der GSAV-Beratung hatte die AfD-Fraktion einen Antrag zum Rx-Versandverbot gestellt. Daher war das Thema auch Gegenstand der Anhörung. Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider fragte den ABDA-Vertreter zu den Aussichten eines erneuten EuGH-Verfahrens. „Wir sind der Auffassung, dass es vor dem EuGH gute Argumente gibt, wie es sie auch schon für die Preisbindung im Allgemeinen gab, eine solche Regelung durchzusetzen“, antwortete Schmitz. Aber eine Garantie dafür, dass der EuGH in eine bestimmte Richtung entscheide, „das wissen Sie, kann ich Ihnen auch nicht geben.“
Am 19. Oktober 2016 hatte der EuGH die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel als Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne des Artikels 34 der europäischen Verträge bewertet. Da sie aus Sicht des Gerichts nicht gerechtfertigt ist, verstößt sie laut Urteil gegen Unionsrecht. Damit durften EU-Versandapotheken in Deutschland Rx-Boni gewähren. Eine Begrenzung sieht das Urteil nicht vor.
Der EuGH begründete sein Urteil damit, dass ausländische Versandapotheken nur ein eingeschränktes Leistungsangebot hätten und daher im Wettbewerb benachteiligt seien. Sie könnten nur über billigere Preise konkurrieren. Außerdem: Die Preisbindung ist aus Sicht des EuGH keine geeignete Maßnahme, um die flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Hierzu hätte der deutsche Gesetzgeber Statistiken vorlegen müssen, so die Kritik des EuGH am Vortrag der Bundesregierung. Vor dem EuGH-Urteil hatte sich die ABDA stets überzeugt gezeigt, dass die Preisbindung vor dem EuGH bestand haben würde.
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