Spahn: Privatpatienten dürfen Rx-Boni nicht kassieren Lothar Klein, 04.04.2019 12:08 Uhr
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Fragestunde: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält seine Apothekenreform für eine nationale Angelegenheit: „Sozialrecht ist Mitgliedstaatsrecht.“ Foto: Andreas Domma
Berlin - In dem mit der Apothekenreform geplanten Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht für GKV-Versicherte sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) keinen Vorteil für Privatpatienten. Dies dürften einen möglichen Rx-Boni ohnehin nicht in die eigenen Tasche stecken, sagte Spahn in der Fragestunde im Bundestag. Privatpatienten erhielten nur ihre tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Außerdem begründetet Spahn, warum er seinen Apothekenreform nicht in Brüssel notifizieren will.
Apothekerin Sylvia Gabelmann von der Fraktion Die Linke fragte Spahn im Bundestag zur Gleichpreisigkeit: „Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Überführung der entsprechenden Regelung in das SGB V ist die private Krankenversicherung explizit ausgeschlossen. Dadurch gerät die Gleichpreisigkeit zumindest in Gefahr.“
Der Bundesgesundheitsminister entgegnete: Es liege „in der Natur der Sache“, dass eine sozialrechtliche Regelung, die im Sozialgesetzbuch verankert werde, nur gesetzlich Versicherte betriffe. „Durch höchstrichterliche Entscheidung ist aber jüngst festgelegt worden – ich glaube, gestern oder vorgestern –, dass, wenn Privatversicherte von ihrer Apotheke einen Bonus erhalten, dieser bei der Erstattung durch die Privatversicherung abgezogen werden muss und nicht erstattet werden kann. Der Bonus muss ausdrücklich genannt und abgezogen werden, weil im Versicherungsvertrag mit dem privaten Versicherungsunternehmen festgelegt ist, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten sind. So ist indirekt auch dieser Bereich geregelt“, so Spahn.
Auch die ABDA hatte in ihrer Stellungnahmen zum überarbeiteten Spahn Reformplan auf dieses Problem hingewiesen und eine Lösung verlangt. Als „nicht ganz glücklich“ wertete kürzlich DAV-Chef Fritz Becker die geplanten Streichung Boni-Verbots im § 78 Arzneimittelgesetz (AMG). Man habe zwar Verständnis, dass Spahn damit auf das EU-Vetragsverletzungsverfahren reagieren wolle. Dadurch würden aber andererseits Rx-Boni-Ausnahmen für PKV-Versicherte geschaffen. „Da müssen wir noch eine Lösung finden“, so Becker. Eine Klarstellung ist aus Sicht von Spahn offenbar nicht erforderlich.
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