Apothekenreform

DAV: Wasserdicht nachbessern

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Berlin -

Nach ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sieht auch der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, in den neuen Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Licht und Schatten. Begrüßt wird von Becker, dass Spahn damit die Forderung der ABDA nach Festschreibung eines Rx-Boni-Verbots übernommen hat. Die Kürzung der zunächst zugesagten 375 Millionen Euro will Becker nicht hinnehmen.

Das Eckpunktepapier greife in vielen Punkten die DAV-Forderungen auf, erklärte Becker: „Ich bin froh, dass der Erhalt einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel jetzt auch vom Bundesgesundheitsministerium als klares Ziel definiert ist. Das ist ein Fortschritt.“ Entscheidend werde aber sein, dass dieses Ziel gesetzgeberisch auch „wasserdicht“ umgesetzt werde und die Regelungen dauerhaft Bestand hätten.

Ebenfalls gut sei, dass mit der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen ein neues Kapitel in der Versorgung aufgeschlagen wird. „Aber an dieser Stelle beginnen auch die Defizite des Papiers“, so Becker, „die für Dienstleistungen vorgesehenen Mittel sind zu knapp bemessen, und auch die Anpassungen für den Nacht-und Notdienstfonds reichen nicht aus, um dauerhaft eine gute Versorgung der Patienten garantieren zu können.“ Das BMG bleibe an diesen Punkten weit hinter seinen eigenen Ankündigungen zurück. „Da muss nachgebessert werden“, fordert Becker. Das gelte auch im Hinblick auf die Mitentscheidungsmöglichkeiten, die die Apothekerschaft bei der Ausgestaltung digitaler Strukturen im Gesundheitswesen einfordere. Sonst werde das System, zum Beispiel beim E-Rezept, weit hinter seinen Möglichkeiten zurückbleiben.

Bereits gestern hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer Video-Botschaft auf die neuen Pläne reagiert: „Man kann sagen, dass drei Punkte zustimmungsfähig sind, von uns begrüßt werden.“ Das „klare Bekenntnis zur Wiederherstellung des einheitlichen Abgabepreises“, die „Stärkung der Patientenrechte, also die Sicherung der freien Apothekenwahl, insbesondere mit Blick auf Einführung des E-Rezeptes“ und „Schritte zur Modernisierung des Honorarsystems“ mit der Vergütung für neue pharmazeutische Dienstleistungen. Kritik übte Schmidt am gekürzten Extra-Honorarvolumen.

Die neuen Summen blieben „deutlich“ hinter den ersten Eckpunkten zurück: „Insbesondere die vorgesehene Summe für die Dotierung des Budgets pharmazeutischer Dienstleistungen reicht nicht aus, um in absehbarere Zeit eine flächendeckende Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen, die ja der Arzneimitteltherapiesicherheit dienen, erreichen zu können.“ Schmidt forderte entweder eine deutlich Anhebung des Betrags oder die Festlegung einer künftigen Steigerung.

Mit einem neuen Eckpunktepapier zur Reform des Apothekenmarktes hatte Spahn seinen früheren, der ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember vorgestellten Plan B, erheblich korrigiert: Das geforderte Rx-Boni-Verbot soll zwar ins Sozialgesetzbuch V geschrieben werden. Statt der zunächst vorgeschlagenen 375 Millionen Euro sollen die Apotheker wie bereits berichtet nur noch rund 150 Millionen Euro erhalten. Die Notdienstpauschale soll laut BMG jetzt statt auf über 500 Euro auf circa 350 Euro steigen. Statt heute 16 Cent sollen dann 21 Cent pro Packung in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Ursprünglich hatte das BMG eine Verdoppelung auf 32 Cent vorgesehen. Das hätte einem Betrag von 120 Millionen Euro entsprochen. Das Plus von 5 Cent entspricht circa 37 Millionen Euro.

Festhalten will das BMG am Einstieg in die Bezahlung zusätzlicher pharmazeutischer Leistungen: Als Beispiele werden Medikationsanalyse, AMTS, die Erfassung bestimmter Gesundheitsparameter, die Betreuung von Patientengruppen genannt. Wie schon im ersten Plan B sollen die Kassen verpflichtet werden, mit den Apothekern Verträge über neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken abzuschließen. „Die Finanzierung erfolgt durch einen neuen Festzuschlag: Pro Packung sollen 14 Cent in einen Fonds fließen, den die „Apothekerschaft“ verteilt, so der neue Vorschlag. Vorher hatte Spahn dafür 32 Cent pro Packung eingeplant. Das entsprach einem Wert von 240 Millionen Euro hätte. 14 Cent entsprechen einem Betrag von knapp 105 Millionen Euro. Für die BtM-Abgabe sollen die Apotheker 4,26 Euro statt 2,91 Euro erhalten. Damit solle dem höheren Dokumentationsaufwand Rechnung getragen werden, heißt es im BMG-Papier.

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