Covid-19-Impfstoffe: Keine Haftung für Hersteller

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Berlin - Die Europäische Union (EU) gewährt Herstellern von potentiellen Impfstoffen gegen Covid-19 eine eingeschränkte Haftung im Falle von unvorhergesehenen Nebenwirkungen. Das erklärte die Vorsitzende des Verbandes Europäischer Impfstoffhersteller (Vaccines Europe), Sue Middleton, am Dienstag bei einer Anhörung vor dem EU-Parlament. Die EU-Kommission habe dahingehende Haftungsklauseln in die Verträge mit AstraZeneca und Sanofi eingebaut und verhandle darüber auch bereits mit anderen Herstellern.

Die EU entschädigt Hersteller von Covid-19-Impfstoffen, sollten diese gegenüber Patienten für unvorhergesehene Nebenwirkungen ihrer Vakzine haftbar gemacht werden. „Die Kommission oder die Mitgliedstaaten würden die Unternehmen im Wesentlichen für Kosten entschädigen, die von rechtlichen Schritten aufgrund solcher Fälle entstehen“, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters Middletons Aussage vor dem EU-Parlament. Solche Zwischenfälle seien allerdings selten und bisher seien noch nicht alle Verträge unterschrieben.

Ein Sprecher der EU-Kommission wollte Middletons Aussage nicht kommentieren, bestätigte aber, dass die Vorverkaufsverträge vorsähen, „dass die Mitgliedstaaten die Hersteller für bestimmte Haftungen entschädigen, die unter bestimmten und strengen Bedingungen auftreten“. Allerdings liege die Haftung weiterhin bei den Unternehmen. Reuters zufolge äußerten hohe EU-Beamte, dass Einschränkungen dieses rechtlichen Schutzes weiteren Vorverkaufsverträgen mit anderen Herstellern im Wege stünden.

Die USA seien noch weiter gegangen und hätten allen potentiellen Impfstofflieferanten eine Haftungsfreistellung im Falle unvorhergesehener Nebenwirkungen garantiert. Dieses sogenannte „No-Fault System“, das bereits 2005 mit dem „Public Readiness and Emergency Preparedness Act“ (PREP) für Krisen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit eingeführt wurde, gewährleiste den Herstellern Planungs- und Kostensicherheit und ermögliche auch betroffenen Bürgern schnelle Entschädigungen im Schadensfall. Allerdings seien diese Entschädigungen für Patienten gedeckelt und üblicherweise niedriger als sie es ohne diese Regelung wären. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte ihren Mitgliedstaaten gegenüber bereits erklärt, dass sie sich auf Forderungen nach beschränkter Haftung einstellen müssten, wenn sie sich in Verhandlungen zu Vorverkaufsabkommen begeben.

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