Barmer zahlt nur Retaxbetrag

Apothekerin will Kassenabschlag einklagen

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Berlin -

Im Streit um die zu Unrecht retaxierten Rezepturen lehnt die Barmer es ab, auch den Kassenabschlag für die jeweilige Monatsrechnung zu erstatten. Claudia Hagedorn, Inhaberin der Phoenix-Apotheke in Wolfsburg, will die Kasse daher jetzt verklagen. Denn aus ihrer Sicht geht es um die grundsätzliche Frage, ob Kassen bei ungerechtfertigten Absetzungen stärker in die Pflicht genommen werden können. 

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im November entschieden, dass Apotheken der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln in Rezepturen nicht nur die verarbeitete Menge, sondern die gesamte benötigte Packung abrechnen dürfen. Ende April hatte Hagedorn alle Unterlagen geprüft und der Barmer eine Zahlungsaufforderung geschickt. Zwar geht es nur um eine einzige Rezeptur im Wert von 31,73 Euro, die die Kasse vor einem Jahr abgesetzt hatte. Doch die Apothekerin fordert auch den kompletten Zwangsabschlag für die gesamte betroffene Monatsabrechnung zurück, das sind stattliche 1442,97 Euro.

Im Auftrag der Kasse hat die Prüffirma GfS jetzt tatsächlich den Einspruch anerkannt und die 31,73 Euro gutgeschrieben. Man helfe damit dem Einspruch im Sinne der BSG-Entscheidung zur Abrechnung von Fertigarzneimitteln und Stoffen in Rezepturen ab, heißt es zur Begründung.

Aber: „Etwaige Forderungen abseits des Differenzbetrags müssen wir jedoch vorbehaltlich einer weiteren juristischen Prüfung zurückweisen.“

Das will Helge Hagedorn, der seine Frau als kaufmännischer Leiter unterstützt, nicht akzeptieren. Denn laut § 130 SGB V setzt die Gewährung des Abschlags voraus, dass die komplette Abrechnung innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der Krankenkasse beglichen wird. Dies wurde bereits 2012 vom BSG bestätigt.

Da dies nicht passiert sei, habe die Kasse keinen Anspruch auf den Zwangsrabatt, so Hagedorn. Hinzu kämen die Zinsen sowie die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Dazu findet sich im GfS-Schreiben nichts. „Wir wundern uns, dass die Kasse der Meinung ist, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für sie nicht gilt“, sagt er.

Hagedorn will im Namen seiner Frau daher Klage einreichen. Auf die Verbände warten will er jedenfalls nicht mehr, denn es sei ohnehin schon mehr als ein halbes Jahr seit dem BSG-Urteil vergangen. Den Prozess finanziert er selbst, Bekannte und Freunde beteiligen sich an den Kosten für den Anwalt, weitere Unterstützer seien willkommen.

Einen Vergleich will er keinesfalls abschließen. „Wir werden das bis zum Ende führen.“ Denn aus seiner Sicht geht es nicht nur um den konkreten Fall; vielmehr bestehe die Möglichkeit, die Kassen endlich an die Leine zu nehmen. Denn wenn der Kassenabschlag als Risiko hinzukomme, würden es sich die Kassen zweimal überlegen, ungerechtfertigte Retaxationen auszusprechen.

Apotheker sollen Druck aufbauen

Hagedorn findet, dass die Zeit des Wartens vorbei ist. Vielen Kolleginnen und Kollegen sei offenbar gar nicht bewusst, welche Rechte ihnen aus dem BSG-Urteil zustünden. Nur wenn maximaler Druck auf die Kassen aufgebaut werde, könne endlich Bewegung in die Sache kommen.

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