Absenkung vollkommen überzogen

Abda: Mindestens 4,03 Euro pro Maske

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Berlin -

Die Abda ist mit der Absenkung der FFP2-Pauschale nicht zufrieden. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Corona-Schutzmaskenverordnung spricht sie sich für einen Erstattungspreis von 4,03 Euro netto pro Maske aus, enstprechend 4,80 Euro brutto.

Die Apotheken hätten bei der Maskenausgabe an Risikopatienten belegt, dass sie „auch kurzfristig und unter schwierigen Rahmenbedingungen“ in der Lage seien, diese Aufgaben für die Allgemeinheit zu übernehmen, schreibt die Abda. „Sie haben mit ihren Teams die schnelle Beschaffung der Masken, deren kontrollierte Abgabe, die Beantwortung vieler Fragen zu den Masken und eine ordnungsgemäße Abrechnung sichergestellt. Diese Aktivitäten sind von den Apotheken mit Erlass der ersten Verordnung vorausschauend geplant und trotz des hohen Aufwandes umgesetzt worden. Den nachträglichen Eingriff in die Vergütung halten wir für unangemessen.“

Die im Entwurf vorgesehene Änderung des Erstattungspreises auf 3,30 Euro lehnt die Abda ab. „Die Apotheken haben in Erfüllung des Abgabeanspruchs Dispositionen auch für den Abgabezeitraum ab dem 10. Februar 2021 getroffen, die sich an den bisher geltenden Rahmenbedingungen orientiert haben. Den Erstattungspreis für diesen Personenkreis ab dem 10. Februar 2021 auf 3,30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu senken, kommt insofern faktisch einer Rückwirkung gleich, die die Apotheken über Gebühr belastet.“

Bei der Preisfestsetzung von 6 Euro brutto beziehungsweise 5,04 Euro netto seien die Kosten der Abgabe durch die öffentlichen Apotheken sowohl nach Ansicht des Verordnungsgebers als auch nach Einschätzung der Abda „sachgerecht abgebildet“ worden. „Dies geschah unter einer erheblichen Unsicherheit über die kurzfristig im Markt zur Verfügung stehende Menge hochwertiger FFP-2-Masken (oder Schutzmasken vergleichbarer Qualität).“

Konkret hätten die Apotheken Lieferanten auswählen und deren Qualifikation prüfen müssen, genauso wie die Produktqualität. Aufwand erzeugt hätten auch die Umverpackung in Patientengebinde, die Beratung zur Nutzung, Hygienemaßnahmen sowie die Abrechnung. Außerdem gebe es bei der Menge an Masken ein besonderes Lagerhaltungsrisiko. Der neue Preis sei vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht und deutlich zu niedrig.

Die Apotheken hätten die Versorung der Bevölkerung „unter schweren Bedingungen mit großem Einsatz verlässlich gesichert“, so die Abda. „Sie bedürfen für solche Leistungen aber auch verlässlicher Umgebungsbedingungen. Wenn ein vom Verordnungsgeber bestimmter Erstattungsbetrag schon nach sechs Wochen kurzfristig geändert wird, sind das gerade keine verlässlichen Rahmenbedingungen.“

Gerade wegen der anfangs nicht verlässlich abzuschätzenden Beschaffungsbedingungen hätten viele Apotheken Verträge über Schutzmasken abgeschlossen, die auch die dritte Tranche umfassten. „Infolge ihres Einsatzes für eine verlässliche Versorgung der vulnerablen Patientenpopulationen konnten sie mithin die später sinkenden Einkaufskonditionen nicht realisieren.“

Andererseits sie die Anzahl der Anspruchsberechtigten deutlich zu niedrig geschätzt worden – auf dieser Basis sei aber die Pauschale für die erste Phase kalkuliert worden. „Der Erstattungsbetrag in den Versorgungsphasen 2 und 3 (Abgabe gegen übersandten Coupon) dient letztlich partiell auch der Abdeckung der Mehrkosten der Versorgung in der ersten Ausgabephase“, argumentiert die Abda.

Dass für die Einlösung des ersten Coupons nun je nach Abgabedatum unterschiedliche Beträge abgerechnet werden können, ist laut Abda nicht sachgerecht – zumal die Apotheken bei der Beschaffung der Schutzmasken nicht wissen konnten, wann die Kassen die Berechtigungsscheine verschicken und die Kunden diese einlösen würden. Daher hätten sie die Beräge nicht wissen und berücksichtigen können, was zu einer Ungleichbehandlung führe. Allenfalls dürfte die Absenkung des Abrechnungsbetrags ausschließlich für die zweiten Coupons gelten. Alle Abgaben vor dem 16. Februar sollten von der Kürzung ausgeschlossen werden, genauso wie Abgaben auf Coupon 1 bis Ende Februar.

So oder so ist laut Abda der vorgesehene Erstattungsbetrag von 3,30 Euro „deutlich zu niedrig“. „Aktuell zeigt sich, dass die Einkaufspreise der Masken trotz der erhöhten Nachfrage bis Mitte Januar tatsächlich gesunken sind. Das bietet zwar keine Gewähr dafür, dass sich dieser Trend in den nächsten Wochen bei deutlich weiter steigender Nachfrage nicht umkehren wird. Aber es mag eine Begründung dafür bieten, diese veränderten Einkaufskonditionen bei der Bestimmung des Erstattungspreises für neu zu beschaffenden Masken zur Abgabe an Anspruchsberechtigte [...] zu berücksichtigen.“

Die Kürzung von 5,04 auf 3,30 Euro, also um 1,74 Euro pro Stück, gehe aber „weit über die durch verbesserte Einkaufskonditionen zu erzielenden Kosteneinsparungen hinaus“, so die Abda in ihrer Stellungnahme. „Wir erachten für die Versorgung der durch die Änderungsverordnung neu Bezugsberechtigten Personen eine Absenkung des Schutzmaskenpreises um 1,01 Euro netto pro Stück für das unter Einbeziehung auch von Kostensenkungen bei der Lieferantenauswahl der Apotheken (infolge verbesserter Versorgungssituation) maximal vertretbare Festlegungspotenzial. Dies entspräche einem Erstattungspreis von 4,03 Euro pro Stück netto, mithin 4,80 Euro brutto.“

Schließlich regt die Abda an, dass die Verteilung für alle Anspruchsberechtigten einheitlich bis zum 15. April ermöglicht wird, um Abrechnungsprobleme zu vermeiden. Die Abrechnung soll auch bei Hartz-IV-Empfängern nicht wie vorgesehen „einmalig“ erfolgen, sondern einmal im Monat. „Eine Vorfinanzierung der Maskenabgabe über mehrere Monate ist den Apotheken nicht zumutbar. Zudem wird die Abrechnung erleichtert, wenn die Belege nicht über mehrere Monate gesammelt werden müssen, um danach die Abrechnung vorzunehmen.“

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