Bundestag

Notparlament beschließt Corona-Maßnahmen

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Berlin -

In einer Sitzung unter nie da gewesenen Umständen will der Bundestag an diesem Mittwoch die Weichen für die Rettung von Firmen und den Schutz der Menschen in der Corona-Krise stellen. Anstatt zu Präsenz ruft Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble zu Abwesenheit im Parlament auf: Die Anzahl der Abgeordneten im Plenarsaal soll „auf das erforderliche Maß“ reduziert werden.

Ein Überblick über die geplanten Notmaßnahmen und Schutzschirme:

Statt der Bundesregierung wird jetzt das Parlament eine Notlage in Deutschland durch die Coronavirus-Epidemie ausrufen. Dahinter verbergen sich verstärkte Befugnisse des Bundes beim Infektionsschutz. In demselben Gesetz ist auch geregelt, dass Eltern Geld bekommen sollen, wenn sie durch Verdienstausfall wegen Kita- oder Schulschließungen zu Hause bleiben müssen.

Welche Hilfen beschließt der Bundestag für die Wirtschaft?

Abgestimmt wird über einen 600 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm für größere Firmen. Der Staat will in großem Umfang Garantien geben und notfalls wichtige Unternehmen auch ganz oder zum Teil verstaatlichen. Wenn die Krise vorbei ist, sollen sie wieder privatisiert werden. Profitieren können nicht alle Unternehmen, sondern nur solche mit hohen Umsatzerlösen oder mehr als 250 Mitarbeitern. Kleinere Firmen sollen nur im Einzelfall unter den Schutzschirm schlüpfen - wenn sie für die Infrastruktur besonders wichtig sind.

Was ist mit kleinen Firmen und Selbstständigen?

Auch für die gibt es Hilfen, sie müssen allerdings nicht im Bundestag beschlossen werden. Bereits gestartet ist ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW. Außerdem können die Unternehmen ihre Steuern später begleichen. Ausgezahlt über die Länder sollen kleine Firmen und Selbstständige, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker oder Pfleger, die gerade kaum Kredite bekommen, zudem direkte Finanzspritzen erhalten. Je nach Unternehmensgröße sind das für drei Monate 9000 bis 15.000 Euro.



Wie will die Bundesregierung das alles bezahlen?

In so einer Situation dürfe man nicht knausrig sein, hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zu verstehen gegeben. Im Klartext heißt das: Der Bund will in diesem Jahr so viele Schulden aufnehmen wie noch nie. Die Erlaubnis dazu sollen der Bundestag am Mittwoch und der Bundesrat abschließend am Freitag geben. Das Finanzministerium rechnet mit Kosten für die Hilfsprogramme von 122,8 Milliarden Euro. Zugleich kommen wohl 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern rein. Deshalb plant Scholz eine Neuverschuldung von 156,3 Milliarden Euro. Das sind rund 100 Milliarden mehr, als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt. Der Bundestag soll deshalb am Mittwoch eine Notfallregelung in Kraft setzen, die ausnahmsweise das Schuldenmachen erlaubt.

Wie soll Arbeitslosigkeit bei Millionen Menschen verhindert werden?

Hier greift die Regierung zum bewährten Mittel aus der Finanzkrise 2008/2009 - der Kurzarbeit. Wenn es nichts mehr zu arbeiten gibt, kann ein Unternehmen die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken - die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet. Kurzarbeitergeld kann künftig fließen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung anzeigen.

Wie viele Menschen werden davon betroffen sein?

Das ist unklar. Die Regierung geht von 2,15 Millionen Fällen von konjunkturellem Kurzarbeitergeld aus - Kostenpunkt: 10,05 Milliarden Euro. Aber Experten meinen: Selbst solche hohen Zahlen sind zu niedrig angesetzt. In einigen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie und der Systemgastronomie stocken die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf.



Hat der Gesetzgeber etwas für Mieter geplant?

Ja. Mietern darf nicht mehr gekündigt werden, weil diese wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. "Der Zusammenhang zwischen Covid-19-Pandemie und Nichtleistung wird vermutet", heißt es im entsprechenden Entwurf. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll aber im Grundsatz bestehen bleiben.

Wie sollen soziale Härten abgefedert werden?

Wer Hartz IV beantragt, soll zunächst keine Vermögensprüfung oder Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete fürchten müssen. Die Regierung rechnet damit, dass es bis zu 1,2 Millionen zusätzliche Grundsicherungsbezieher geben wird - und dadurch zehn Milliarden Euro Mehrkosten. Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter an den Kinderzuschlag kommen: Geprüft werden soll statt des Einkommens aus den letzten sechs Monaten nur das vom letzten Monat. Eltern mit wegbrechendem Einkommen wegen Kinderbetreuung sollen Hilfen bekommen.

Welche weiteren Neuregelungen wurden angestoßen?

Eine ganze Reihe weiterer Schritte, etwa eine große Finanzspritze für die Krankenhäuser von mehr als drei Milliarden Euro. Der Bund bekommt mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz, das Insolvenzrecht wird gelockert, so dass Firmen nicht so schnell Pleite gehen. Für besonders wichtige Branchen gibt es auch Lockerungen beim Arbeitszeitgesetz.

Wie sollen die Hilfen auf den Weg kommen?

An diesem Mittwoch berät und beschließt das Parlament. Für das von der schwarz-roten Koalition geplante Aussetzen der im Grundgesetz vorgeschriebenen Schuldenbremse zeichnet sich eine Mehrheit ab. Der Bundesrat kommt ebenfalls schon an diesem Mittwoch und dann am Freitag zu Sondersitzungen zusammen.

 

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