Spahn: Apotheken sollen Paracetamol rationieren Lothar Klein, 24.03.2020 11:40 Uhr
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Alternativen prüfen: Jens Spahn fordert die Apotheken auf, Paracetamol nur in dringenden Fällen abzugeben. Foto: Andreas Domma
Berlin - Am Freitag hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die anhaltenden Hamsterkäufe in Apotheken reagiert und per Anordnung Höchstmengen innerhalb der Lieferkette festgelegt. Jetzt legt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach und rationiert die Abgabe von Paracetamol in Apotheken und die Verordnung durch Ärzte. Das Schreiben vom 23. März richtet sich an die Abda und den Großhandelsverband Phagro. In Kenntnis gesetzt wurden auch die Pharmaverbände BPI, BAH und Pro Generika. Die Kassenärzte wurden gesondert informiert.
„Durch die verstärkte Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie kommt es zu Lieferengpässen bei paracetamolhaltigen Arzneimitteln“, heißt es in dem Brief. Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln weiterhin sicherzustellen, „sollen Hersteller, Großhandel und Apotheken die Belieferung und Abgabe von paracetamolhaltigen Arzneimitteln nur für den im akuten Behandlungsfall benötigten Mengen und nur nach Prüfung geeigneter, therapeutischer Alternativen vornehmen“, so Spahn. Hersteller wie Großhandel sollen sich an den durchschnittlichen monatlichen Absatzmengen aus dem Jahr 2019 orientieren – so hatte es das BfArM am Freitag ebenfalls bekannt gegeben.
Doch Spahn geht weiter: Apotheken sollen „im Rahmen ihrer pharmazeutischen Beratung therapeutische Alternativen erwägen und paracetamolhaltige Arzneimittel nur abgeben, wenn therapeutische Alternativen im individuellen Falle nicht in Frage kommen“. Apotheken sollen zudem paracetamolhaltige Arzneimittel nur in der Menge abgeben, die für den akuten Behandlungsfall erforderlich ist. „Diese Vorgaben gelten auch für den Versandhandel mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln“, so das BMG-Schreiben.
Dann wendet sich Spahn noch an die Ärzte: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll die Mediziner auffordern, verschreibungspflichtige paracetamolhaltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.
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