Alternativen, Rezeptur, Abrechnung

Fiebersaft-Engpass: Die wichtigsten Antworten

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Berlin -

Der Engpass von Fiebersäften wirft bei Eltern viele Fragen auf. Apotheker:innen und PTA können aktuell wertvolle Aufklärungsarbeit leisten. Doch auch bei der Herstellung und Abgabe der Rezeptur gibt es viel zu beachten. Die wichtigsten Fragen rund um das Thema haben wir in einem FAQ zusammengefasst und beantwortet. Einen Download gibt es hier.

Wie sage ich es dem Kunden/der Kundin?

  • bei Kundenwunsch ohne Rezept:

    • Erklären, dass das FAM aktuell nicht lieferbar ist (Lieferverzögerungen der Wirkstoffhersteller, erhöhte Nachfrage, Mangel an Verpackungsmaterial)
    • Möglichkeit der Herstellung einer Rezeptur in Saftform anbieten
      (Achtung: Vorher prüfen, ob alle nötigen Substanzen vorhanden oder lieferbar sind!)
    • Hinweis geben, dass der Preis wesentlich höher ist als der des FAM
    • Erklärung zur Preisbildung liefern: Bestellen der teureren Einzelsubstanzen, aufwändige Herstellung in der Rezeptur, Arbeitspreis, Dokumentationsaufwand, Etikett mit individueller Dosierung, spezielle Dosierhilfen für die Einnahme
    • Preisbildung mit Spielraum
  • bei Verordnung auf Rezept:

    • Erklärung wie oben beschrieben
    • Preisbildung ohne Spielraum, festgelegt durch Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) mit festen Aufschlägen
    • zusätzlich Klärung der Rezeptänderung: Geht der/die Kund:in zur Praxis oder macht es die Apotheke?

Tipp: Wenn die Rezeptur dringend benötigt wird, kann angeboten werden, sie zunächst komplett zu bezahlen. Wurde das Rezept von der Praxis entsprechend geändert beziehungsweise neu ausgestellt, kann die Rückerstattung des Kaufpreises in der Apotheke erfolgen. So werden unnötige Wartezeiten bis zur Klärung vermieden und der/die Kund:in bereits versorgt.

Welche Herstellungsmöglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich gibt es aktuell nur die Möglichkeit, Säfte herzustellen. Für Suppositorien existieren mittlerweile seit 2002 keine Herstellungsanweisungen mehr. Damals wurde die Vorschrift mit der Begründung aus der Aktualisierung gestrichen, dass ausreichend FAM existierten.

  • Paracetamol

    • Verarbeitung mit Syrspend oder SyrspendSF pH4
    • Verarbeitung mit „Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen DAC“
  • Ibuprofen

    • Für Ibuprofen liefert weder das NRF aktuell eine Herstellvorschrift, noch ist das NSAID in den Kompatibilitätstabellen von Syrspend (Fagron) zu finden.
    • Das NRF geht davon aus, dass die „Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen DAC” auch für Ibuprofen geeignet ist. Untersuchungen hierzu fehlen allerdings.
    • Laut Fagron kann Ibuprofen in SyrSpend SF PH4 verarbeitet werden.

Tipp: Apotheken sollten mit den umliegenden Kinderarztpraxen besprechen, dass direkt die Rezeptur verordnet wird. So können unnötige Änderungen umgangen werden.

Weitere Informationen zur Herstellung der Fiebersäfte gibt es hier.

Hürden: Was ist bei der Anwendung zu beachten?

  • Kurze Haltbarkeit: Wesentlich kürzer als bei den FAM – je nach Wirkstoff und Herstellungsmethode 14 bis 90 Tage
  • Schlechte Aufschüttelbarkeit: Da die Säfte nur schwer aufzuschütteln sind, müssen entsprechend größere Gefäße verwendet werden.
  • Dosierhilfen notwendig: Um den Saft optimal dosieren zu können, müssen spezielle Dosierhilfen verwendet werden. Am besten eignen sich Dosierspritzen mit entsprechendem Flascheneinsatz.
  • Aufschütteln nicht vergessen: Wichtig ist, dem/der Kund:in zu erklären, dass der Saft vor Abmessen der Einzeldosis gut aufgeschüttelt werden muss. Nur so kann eine richtige Dosierung erfolgen!

Was ist bei der Herstellung als Defektur zu beachten?

  • Defekturen sind laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nur erlaubt, wenn sie häufig durch Ärzt:innen verschrieben werden.
  • Am besten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen, ob die Herstellung im Defekturmaßstab aufgrund des Engpasses erfolgen darf (Stichwort Sondergenehmigung).
  • konkrete Mengenbestimmung schwierig, wegen kurzer Haltbarkeit
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