Zyto-Pfusch

Apotheker soll Schadenersatz zahlen

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Berlin -

Der Rechercheverbund Correctiv hat den Skandal um den Bottroper „Pfusch-Apotheker“ sehr intensiv begleitet. Die Journalisten hatten bis heute sogar eine mobile Redaktion vor Ort. Ab jetzt wird der Fall aus der Zentrale in Essen weiter betreut. Correctiv hat als Zwischenfazit fünf Forderungen formuliert. Ein davon lautet: Apotheker Peter S. soll allen Menschen Schadenersatz zahlen, die gepanschte Krebsmedikamente erhalten haben.

Correctiv fordert einen Täter-Opfer-Ausgleich, wie er bei anderen Verbrechen in materieller Sicht üblich sei. Die Opfer im Zyto-Skandal dürften nicht schlechter gestellt werden als Opfer anderer Schwerkrimineller. Dies soll nicht nur für zur Anklage gebrachte Fälle gelten, sondern für alle Menschen, die gepanschte Krebsmittel aus der Alten Apotheke in Bottrop erhalten haben.

Nicht zuletzt deshalb fordert Correctiv eine lückenlose Aufklärung des Falls. Im Rahmen einer Fallkontrollstudie sollen die Krankheitsverläufe aller potentiell Betroffenen mit einer gleich großen Gruppe von Menschen verglichen werden, die ein gleiches Krankheitsbild, Alter und Medikation vorweisen und aus einer anderen Apotheke beliefert wurden. Zusätzlich soll eine verwaltungswissenschaftliche Studie die Schwachstellen in den Kontrollinstanzen aufzeigen. „Dabei ist ein Augenmerk auf die Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten zu legen“, schreibt Correctiv.

Auch die Informationspolitik nach Auffliegen des Skandals soll demnach wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Immer noch wüssten nicht alle potentiell Betroffenen Bescheid. Diesen Menschen werde die Chance genommen, sich juristisch zu wehren. Es liege nicht im Ermessen einer Behörde, solche Information vorzuenthalten.

Correctiv zitiert in diesem Zusammenhang einen ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dieter Deiseroth: „Die mangelhaften Kontrollen der Behörden haben dazu beigetragen, dass der Skandal entstehen konnte. Durch die mangelhafte Informationspolitik der Behörden werden nun die Patienten ein zweites Mal in ihrem Recht verletzt: in ihrem Recht, sich zu wehren und mögliche Ersatzansprüche geltend machen zu können.”

Zyto-Apotheken sollen, so eine weitere Forderung, sich unangekündigten Qualitätskontrollen stellen müssen. Für eine Aufklärung etwaiger Straftaten wünscht sich Correctiv Schwerpunktstaatsanwaltschaft Gesundheit. Da das Medizinstrafrecht kompliziert sei, müsse die Kompetenz zur Verfolgung von „Gesundheitskriminalität“ an einer oder mehreren Stellen im Land gebündelt werden. Ansonsten seien die spezialisierten Anwälte auf Täterseite stets im Vorteil.

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