Zyto-Skandal

Apotheken-Kontrolle: „Wir setzen zu sehr auf Vertrauen“

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Essen -

Patientenvertreter fordern Konsequenzen und schärfere Kontrollen für solche Apotheken, die selbst Medikamente herstellen. „Die Kontrollregeln für Schwerpunktapotheken sind miserabel“, kritisiert Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) müsse die gesetzlichen Regelungen verschärfen. Die Diskussion kam im Zuge des Zyto-Skandals um den Bottroper Apotheker Peter S. auf, der beschuldigt wird, Zehntausende Rezepturen gestreckt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Essen hat weitere Details zur Anklage gegen den 47-jährigen Apotheker bekannt gegeben. Patientenschützer sind alarmiert und fordern eine schärfere Überwachung der rund 300 Schwerpunktapotheken für Krebspatienten in Deutschland.

„Das Risiko, bei einem solchen Betrug entdeckt zu werden, muss größer werden“, fordert auch Jürgen Heckmann von der Deutschen Ilco/Darmkrebs-Selbsthilfegruppe. Der Paritätische Wohlfahrtsverband verlangt in einer Petition, es müsse regelmäßige unangekündigte Überprüfungen geben, „eine Plausibilitätskontrolle des Wareneingangs und Warenausgangs“. Nicht verwendete Präparate müssten stichprobenartig kontrolliert werden.

„Wir setzen zu sehr auf Vertrauen“, findet Brysch. „Dahinter stecken tausende Schwerstkranke, die die Hoffnung hatten, durch die individuelle Krebstherapie Heilung oder mehr Lebenszeit zu erhalten.“

Dem mutmaßlichen Pfusch-Apotheker Peter S. werden in der 820 Seiten umfassenden Anklageschrift schwere Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), gewerbsmäßiger Betrug und versuchte Körperverletzung vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft hat am 11. Juli beim Landgericht Essen (LG) Anklage gegen den 47-jährigen Apotheker aus Bottrop erhoben. S. wird vorgeworfen, von Anfang 2012 bis zu seiner Festnahme am 29. November 2016 bei der Herstellung von Sterilrezepturen von den geltenden Herstellungsregeln und ärztlichen Verordnungen abgewichen zu sein.

Die Anklage geht von 61.980 Fällen aus, in denen er Zubereitungen unter Verstoß gegen die Vorschriften in den Verkehr gebracht hat. Jeder einzelne Fall wird als besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das AMG qualifiziert – hier drohen jeweils bis zu zehn Jahre Haft.

Diese Fälle umfassen alle Abgaben von Zubereitungen aus einer Liste von 35 Medikamenten, bei denen die Staatsanwaltschaft signifikante Mengenabweichungen bei Einkauf und Abrechnung festgestellt hat. Bei der Festnahme wurden zum Teil Präparate mit weiteren Wirkstoffen sichergestellt. Betroffen sei „eine niedrige vierstellige Zahl von Patienten“, bestätigte eine Behördensprecherin.

Außerdem wird S. der versuchten Körperverletzung in 27 Fällen angeklagt. Dabei geht es um Zubereitungen, die bei der Festnahme in der Apotheke sichergestellt wurden. Diese ausweislich der Etikettierung von S. eigenhändig hergestellten Proben wiesen laut Laboruntersuchungen erhebliche Mindermengen an den verschriebenen Wirkstoffen auf. Hier können konkrete Patienten benannt werden, die geschädigt werden sollten. Als Strafe kommen fünf Jahre Haft oder Geldstrafe in Betracht, wobei der Versuch mit einer geringeren Buße belegt werden kann.

Schließlich geht die Anklage von 50.435 Rezepten aus, die mit den Krankenkassen zu Unrecht als ordnungsgemäß erbrachte Leistungen abgerechnet worden sind. Hier hat die Staatsanwaltschaft der Einfachheit halber Privatrezepte und Sonderabrechnungen nicht berücksichtigt. Im Tatzeitraum sollen so 59 Sammelabrechnungen den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges erfüllen. Diese Kategorie gehört zu den schweren Fällen, die laut Strafgesetzbuch (StGB) mit sechs Monaten bis zehn Jahren pro Fall bestraft werden können. Der errechnete Schaden für Krankenkassen beläuft sich auf eine Summe von rund 56 Millionen Euro.

S. wird zur Last gelegt, die Beschaffungspraxis der Apotheke systematisch so ausgerichtet zu haben, dass es von vornherein unmöglich war, die große Vielzahl der von ihm vertriebenen Zubereitungen mit den verschriebenen Wirkstoffen in den verschriebenen Mengen herzustellen. Er soll die Zubereitungen daher in einer nicht näher quantifizierbaren Vielzahl von Fällen mit deutlich weniger Wirkstoff als ärztlich verordnet in den Verkehr gebracht haben.

Außerdem soll er sich nicht an die für ein Reinraumlabor geltenden strengen Hygienevorschriften gehalten und gegen Dokumentationsvorschriften wie das Vier-Augen-Prinzip und Prüfprotokolle verstoßen haben. Gleichwohl habe er die Zubereitungen als ordnungsgemäß erbrachte Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet.

Die Staatsanwaltschaft will erst in ihrem Schlussplädoyer verkünden, welches Strafmaß aus der Summe der Einzeltaten gefordert wird.

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