Tilidin-Verordnung

PTA entlarvt Rezeptfälscher

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Berlin -

Ein Rezeptfälscher treibt in Bielefeld sein Unwesen. Der Mann versuchte in einer Apotheke sein Glück – eine aufmerksame PTA erkannte die gefälschte Verordnung jedoch.

Am Donnerstag betrat ein Mann kurz vor 12 Uhr die Apotheke. Er zeigte ein Rezept über Tilidin in fester Form vor. Die PTA erkannte jedoch die Fälschung. Auf der Verordnung war ein Arzt eingetragen, der gar nicht existierte. Die Angestellte forderte den Mann daraufhin auf, sich auszuweisen. Daraufhin verließ er die Apotheke und flüchtete.

Die PTA teilte mit, dass bereits am Mittwoch ein Anrufer nach Tilidin gefragt habe. Die Polizei sucht den Mann, der zwischen 25 und 40 Jahre alt und ungefähr 185 cm bis 190 cm groß sein soll. Er hat rotblonde bis bräunliche kurze Haare, die nach hinten gegelt gewesen seien. Zudem habe er der Beschreibung zufolge einen Drei-Tage-Bart und eine blaue Jeanshose getragen.

Ein gefälschtes Rezept darf nach Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht beliefert werden. Das pharmazeutische Personal solle einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegentreten. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch ist die Abgabe des Arzneimittels zu verweigern. Ob Anzeige bei der Polizei gestellt werden sollte, muss sorgfältig abgewägt werden, da Apothekenmitarbeiter ihre Schweigepflicht einhalten müssen. Die Berufsordnung gebietet zur Verschwiegenheit. Eine zu erwartende Gefährdung von Leben, Leib oder Gesundheit Dritter kann der Apothekerkammer Baden-Württemberg zufolge dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht zurücktritt. Anhaltspunkt dafür könne etwa die angegebene Menge eines Arzneimittels sein.

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