Im Zuge der PTA-Reform, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist, haben berufserfahrene PTA mit Zusatzqualifikation die Kompetenz erhalten, die Praxisanleitung von angehenden PTA zu übernehmen. Doch eine einheitliche Vorgabe für die Zusatzqualifikation gibt es nicht – noch nicht. Doch jetzt hat die Bundesapothekerkammer (BAK) ein Curriculum zur Praxisanleitung verabschiedet und die Anforderungen an die pädagogische Zusatzqualifikation für nicht-approbiertes pharmazeutisches Personal – PTA – festgelegt.
Haben PTA den schulischen Teil der Ausbildung absolviert, folgt die Praxis. Sechs Monate geht es in die Apotheke – mindestens drei davon in eine öffentliche. Die „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum pharmazeutisch technische/n Assistent:in“ liefert Hinweise zum Inhalt und zur Durchführung der praktischen Ausbildung.
So hat die Praktikumsapotheke eine ausreichende Praxisanleitung des/der angehenden PTA sicherzustellen. Der zeitliche Anteil muss mindestens 10 Prozent der Dauer des Praktikums betragen. Grundlage ist hier § 17 Absatz 2 PTA-Gesetz. Zudem ist festgelegt, wer die Praxisanleitung durchführen darf. Und das sind:
Somit ist es auch berufserfahrenen PTA, die die Voraussetzungen erfüllen, gestattet, die Praxisanleitung für den Nachwuchs zu übernehmen.
Im Zentrum der Praxisanleitung stehen nicht die Vermittlung isolierter Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, sondern die Anleitung zu fachlich fundiertem und verantwortlichem Handeln unter Einbezug der beruflichen und persönlichen Entwicklung des Einzelnen (Fachkompetenz und Personale Kompetenz), heißt es im Curriculum. Zudem werden persönliche Einstellungen und Haltungen entwickelt.
Das von BAK, Adexa, BVpta, Arbeitsgemeinschaft „Theoretische und Praktische Ausbildung“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) und Landesapothekerkammern entwickelte Curriculum hat Empfehlungscharakter. Auslegung und Kontrolle der Einhaltung obliegen den zuständigen Landesbehörden. Daher wird empfohlen, das Curriculum mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
PTA, die an der Zusatzqualifikation teilnehmen, werden befähigt:
Die Zusatzqualifizierung richtet sich vor allem an PTA und gliedert sich in vier Module, die in einer festgelegten Reihenfolge absolviert werden sollen. Insgesamt besteht die Weiterbildung aus 115 Lerneinheiten zu je 45 Minuten. Die Zusatzqualifizierung ist als synchrones (termingebundenes) oder asynchrones (terminungebundenes) Lernformat möglich. Dabei sollen maximal 25 Lerneinheiten der Module 1 bis 3 asynchron angeboten werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Modul 1: rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Ausbildung (15 Lerneinheiten); Themen sind unter anderem Dienstplan und Dienstzeiten, Ausbildungsvertrag, Berufsgesetz und Prüfungsordnung, Haftungs- und Arbeitsrecht, Jugendschutzgesetz, Aufsichtspflicht, Arbeits- und Datenschutz
Modul 2: didaktische und pädagogische Grundlagen zur Praxisanleitung (30 Lerneinheiten); Themen sind unter anderem Rollenverständnis und -konflikte, didaktische, fachdidaktische und pädagogische Grundlagen, Implementierung von Prozessen, Verschriftlichung von Anleitungssituationen: Grobraster (Anlage 1), Grundlagen der Gesprächsführung und Führungsstile
Modul 3: Anleitungssituationen planen, durchführen, evaluieren und die Leistungen der Lernenden einschätzen (40 Lerneinheiten), Inhalte sind unter anderem die Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA der BAK, Umsetzung der Grobraster Anleitungssituation (Anlage 1), Fehlermanagement sowie lernpsychologische und verhaltenspsychologische Grundlagen
Modul 4: Praxismodul – Anleitungssituationen gestalten (30 Lerneinheiten); im letzten Modul steht die eigenständige Durchführung von Anleitungssituationen in der Apotheke/Krankenhausapotheke auf der Agenda sowie kollegiales Feedback und die schriftliche Aufgabe.
Sind alle Module absolviert, müssen die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in einem handlungsorientierten Fachgespräch unter Beweis gestellt werden. Grundlage für das Fachgespräch ist eine schriftlich festgehaltene Anleitungssituation, die in Modul 4 erstellt wird. Dazu müssen die PTA eine praktische Situation in der eigenen (Krankenhaus-)Apotheke beobachten und daraus auf Grundlage des Grobrasters schriftlich eine Anleitungssituation unter Berücksichtigung der Module 2 und 3 entwickeln.
Das handlungsorientierte Fachgespräch mit einer Dauer von 15 bis maximal 30 Minuten und zwei Fachprüfern dient dem Nachweis, dass die/der PTA den Einsatz von Anleitungssituationen im Rahmen der praktischen PTA-Ausbildung in der Apotheke/Krankenhausapotheke gezielt planen, die Umsetzung realisieren und begleiten sowie die Wirksamkeit evaluieren können. PTA müssen das Fachgespräch mindestens mit „ausreichend“ abschließen.