Erweiterte Aufgaben für Apotheken

„Patientengefährdende Parallelstrukturen“

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Berlin -

„Ärztliche Tätigkeiten gehören nicht in die Apotheke“, macht Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer klar. Das heute im Bundestag beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) untergrabe diesen Grundsatz, so die Kritik aus der Ärzteschaft.

„Wer diagnostische und therapeutische Aufgaben übernimmt, muss dafür ausgebildet sein. Das ist eine Frage der Patientensicherheit. Klinische Bewertung und therapeutische Entscheidung sind ärztliche Kernaufgaben“, so Reinhardt weiter.

Zudem konterkarierten die Inhalte des ApoVWG auch noch laufende Gesetzesvorhaben zum Primärarztsystem und die Reform der Notfallversorgung. Diese sollen helfen, klare Strukturen und verbindliche Versorgungspfade zu schaffen und nun führe das ApoVWG zu zusätzlichen Schnittstellen, unnötigem Ressourcenverbrauch, verunsicherten Patientinnen und Patienten und erheblicher Mehrbelastung in den Arztpraxen, so der BÄK-Präsident.

Deutliche Kritik gibt es auch am kurzfristig noch eingebrachten Änderungsantrag zur venösen Blutentnahme zu diagnostischen Zwecken in Apotheken. „Dabei bleibt außer Acht, dass jede Blutentnahme in einen ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsprozess eingebunden sein muss. Hinzu kommt: Anders als in Arztpraxen, wo die Blutentnahme für gesetzlich Versicherte von den Krankenkassen übernommen wird, soll sie in Apotheken als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden.“

„Diese Maßnahmen lösen kein Versorgungsproblem“

„Diese Maßnahmen lösen kein Versorgungsproblem. Sie werden zusätzliche Arztkontakte erzeugen und die Praxen weiter an ihre Kapazitätsgrenzen treiben“, so Reinhardt. Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept sei ebenfalls abzulehnen. „Der im Regierungsentwurf vorgesehene Ausschluss systemisch wirkender Antibiotika ändert daran grundsätzlich nichts.“

Man begrüße eine starke Rolle der Apotheken in der Arzneimittelversorgung. „Dabei dürfen jedoch keine neuen Parallelstrukturen geschaffen werden. Stattdessen muss es stets um eine besser koordinierte Versorgung und eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung gehen“, so Reinhardt abschließend.

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