Erhebliche Belastungen kämen wegen der Corona-Krise auch auf die Arzneimittel-Hersteller zu. Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie gebe es bereits heute große Preissteigerungen bei Wirkstoffen, aber auch beim Transport. Zudem veröffentlichen die gesetzlichen Krankenkassen auch derzeit noch neue Ausschreibungen für Rabattverträge. Problematisch hierbei ist, dass für die Unternehmen aufgrund der schwierigen Situation derzeit kaum Planbarkeit herrscht. Hinzu kämen administrative Anforderungen der Krankenkassen, die in der jetzigen Situation von den Herstellern kaum zu erfüllen seien, wenn etwa Verträge von Geschäftsführern persönlich unterschrieben werden müssten, obwohl sie sich in Quarantäne befänden.
Obgleich die Stärkung des Pharma-Produktionsstandortes Europäische Union und die Rückverlagerung der Wirkstoffproduktion in die Europäische Union ein mehrjähriger Prozess seien, müssten bereits heute die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, so der BAH. Ein Weg, die kostenintensive Errichtung und den Betrieb von Wirkstoff-Produktionsstätten in der EU zu ermöglichen, seien direkte EU-Beihilfen: „Durch direkte finanzielle Unterstützung könnten die Arzneimittel- und Medizinprodukte-Hersteller incentiviert werden, in der Europäischen Union Produktionsstätten für Wirkstoffe und Arzneimittel einzurichten.“ Auch bei der Ausschreibung und Vergabe von Rabattverträgen könnten europäische Produktionsstandorte bevorzugt berücksichtigt werden. Ebenso könnten europäische Produktionsstandorte durch eine Ergänzung der Substitutionspflicht der Apotheken nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V gefördert werden. „Es könnte aufgeführt werden, dass bei der Abgabe eines Arzneimittels eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorzunehmen wäre, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union produziert wurde“, fordert der BAH.
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