Krisenstab: Apotheken sollen Morphin für Covid-19-Patienten bevorraten APOTHEKE ADHOC, 02.04.2020 15:38 Uhr
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Schlimme Befürchtungen: Der Krisenstab des Landes Baden-Württemberg geht davon aus, dass es wegen der erwarteten Welle an schweren Covid-19-Fällen bald einen erhöhten Bedarf an Morphin-Präparaten und palliativmedizinischen Sedativa gibt. Foto: Thaiview/shutterstock.com
Berlin - Der Krisenstab der Landesregierung Baden-Württemberg befürchtet angesichts der erwarteten Welle von schweren Covid-19-Fällen, dass es zu Engpässen bei Morphin-Präparaten und palliativmedizinischen Sedativa kommt. Die Apothekerkammer hat ihre Mitglieder deshalb am Donnerstag in einem Rundschreiben informiert, dass die Ärzteschaft sie gebeten habe, die Apotheken über einen wahrscheinlich bald steigenden Bedarf zu informieren. Die Apotheken sollen sich demnach mit beidem ausreichend bevorraten beziehungsweise den Bedarf mit Palliativteams klären.
Der Krisenstab hat die Kammer darum gebeten, die Apotheken zu informieren, „dass für die Behandlung von schwer erkrankten Covid-19-Patienten ein erhöhter Bedarf an Morphin-Präparaten notwendig sein wird“, heißt es in dem als „dringende Empfehlung“ überschriebenen Rundschreiben. Es sei damit zu rechnen, dass vermehrt schwere Erkrankungsfälle für vier bis fünf Tage mit Morphin behandelt werden müssten. Besonders erschreckend scheinen die Erwartungen der Ärzte mit Blick auf die Patientenzahlen zu sein: Laut Kammer gehen sie davon aus, dass das 20 Prozent der Infizierten betreffen könnte.
Die Apotheken sollen darauf vorbereitet sein. „Wir bitten Sie daher, sich ausreichend mit Morphin-Ampullen 10mg (s.c. und i.v.), sowie Morphin oral – retardiert 30 mg und 60 mg zu bevorraten“, so die Kammer. „Welche Mengen am Ende tatsächlich benötigt werden, ist natürlich noch nicht abschätzbar.“
Und die beängstigenden Nachrichten reißen damit noch nicht ab. Anscheinend aus einer anderen Quelle habe die Kammer die Information erreicht, dass möglicherweise nicht nur in den Krankenhäusern auch Medikamente zur palliativmedizinischen Sedierung benötigt werden. Konkret nennt die Kammer die Wirkstoffe Midazolam, Diazepam, Lorazepam, Levomepromazin, Phenobarbital und Propfol. „Sofern Sie Kontakt zu Palliativteams haben, bitten wir Sie, mit diesen einen zukünftigen Bedarf zu klären“, so die Kammer.
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