Benkert kritisiert bayerische Beschaffungspolitik

Apotheken bei Atemmasken übergangen

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Berlin -

Das bayerische Gesundheitsministerium übergeht bei der Verteilung von Schutzausrüstung die Apotheken im Land. Auch in den niedrigeren Rängen der Verteilungshierarchie kommen die 3000 Apotheken des Freistaats – anders als zum Beispiel Hebammen oder Bestatter – nicht vor. Kammerpräsident Thomas Benkert hat sich deshalb an das Gesundheitsministerium gewandt: Die Versorgungslage sei katastrophal, Apotheken müssten berücksichtigt werden. Das gelte auch für die Regelungen zu Apothekenschließungen im Infektionsfall. Statt pauschaler Vorgaben sei das Augenmaß der Gesundheitsämter gefragt, so Benkert.

Eine böse Absicht mag Benkert dem Ministerium nicht unterstellen. „Die Apotheken wurden mit Sicherheit nicht absichtlich aus der Verteilhierarchie genommen“, sagt der Präsident Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK). „Vielleicht geht man davon aus, dass es nicht so dramatisch sei, wenn es in einem Ort fünf Apotheken gibt und eine ausfällt.“ Das heißt allerdings nicht, dass er die Vorgehensweise deshalb für geboten hielte. Im Gegenteil, es sei „vollkommen unbegreiflich“, dass die Apotheken bei der Verteilung der zentral georderten Schutzausrüstung leer ausgehen. Vorrangig werden dabei Ärzte und Pflegepersonal berücksichtigt, „was ich auch für verständlich halte“, so Benkert.

In der zweiten Hierarchieebene folgen dann beispielsweise Zahnärzte, Heilmittelerbringer, Hebammen und Bestatter – aber eben kein Apothekenpersonal. „Hier fordern wir, ebenfalls berücksichtigt zu werden“, so Benkert. Er habe erst am Dienstagmorgen wieder in den Medien davon gehört, dass es eine Diskussion um die Versorgung von Bestattern mit Atemschutzmasken gebe. „Da wird so ein Hype draus gemacht und bei den Apotheken kümmert es keinen. Wir stehen an der vordersten Front“, sagt der BLAK-Präsident.

Es seien die Apothekenmitarbeiter, die die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung aufrechterhielten und dabei jeden Tag mit unzähligen Menschen in Kontakt seien, ohne zu wissen, wer von ihnen infiziert sein könnte. Auch die Botendienste hätten stark zugenommen. „Und es ist ja nicht so, dass wir da ein Paket vor die Tür stellen und wegrennen, sondern wir müssen Patienten beraten und unterweisen.“

Die aktuelle Versorgungslage sei „katastrophal“. Wer sich nicht schon vor längerer Zeit versorgt habe, bekomme im Moment nichts mehr, was medizinischen Standards entspricht. Deshalb habe die BLAK bereits intensive Gespräche mit dem Gesundheitsministerium geführt und auf den Bedarf der Apotheken hingewiesen. Und der ist hoch: Gehe man davon aus, dass eine Maske etwa drei Stunden getragen werden kann, bräuchte jeder im Kundeneinsatz stehende Mitarbeiter drei bis vier pro Tag. Bei durchschnittlich zwei bis drei Mitarbeitern im Kundenkontakt pro Apotheke und Tag sowie einem Boten pro Apotheke wären das mehr als 30.000 Schutzmasken pro Tag – nur in Bayern.

Die Atemschutzmasken seien jedoch elementar bei den Unterfangen, die Zahl der Infektionsfälle in Apotheken niedrig zu halten – denn die können schon im Einzelfall drastische Folgen haben. Die bayerischen Gesundheitsämter halten sich nämlich bisher strikt an die Vorgaben des bayerischen Gesundheitsministeriums: Sobald ein Mitarbeiter im Team infiziert ist, gehen auch die Kollegen in Quarantäne. Zwar würden schon sehr viele Apotheken im Schichtbetrieb arbeiten, aber das sei sehr schwer umzusetzen und nicht überall machbar. Oft führt eine einzelne Infektion deshalb zur kompletten Schließung. Und das habe mehr Konsequenzen als die meisten Kunden sehen können: „Da hängt weitaus mehr dran, beispielsweise die Herstellung von Zytostatika, Nachlieferungen, Heimversorgung. Da kann nicht so schnell eine andere Apotheke einspringen. Das sind so viele Wenns und Abers, dass man da meiner Meinung nach klare Vorgaben braucht.“

Auch diese Problematik habe er bereits beim Ministerium angesprochen, so Benkert. Er habe appelliert, im Fall einer Infektion auf eine komplette Schließung von Apotheken zu verzichten und stattdessen konkrete Vorgaben und Handreichungen herauszugeben, welche Sicherheitsmaßnahmen dann erforderlich sind. Größere Apotheken, die alle gängigen Maßnahmen – Abstandsregeln, Hygienevorschriften, Plexiglasscheiben und dergleichen – berücksichtigen, könnten demnach geöffnet bleiben. Hier müssten die Behörden je nach Lage vor Ort entscheiden können. „Es wird da keine Anweisung vom Ministerium geben können – aber eine Empfehlung, mit Augenmaß zu handeln.“

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