EU-Versandapotheke

Die Rezepte der Anderen

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Berlin -

Für die EU-Versandapotheke wird die Luft allmählich dünner. Dem Vernehmen nach wurden zuletzt keine Rezepte mehr angenommen, weder bei der Versandapotheke noch in der Cottbuser Apotheke vor Ort. Die Aufträge im Versandgeschäft sollen eingebrochen sein, auch aufgrund massiver Verzögerungen bei der Auslieferung. Den Mitarbeitern droht den Berichten zufolge Kurzarbeit sowie teilweise die Entlassung.

In anderen Cottbuser Apotheken sprachen zuletzt verärgerte oder verunsicherte Patienten vor, die ihre Rezepte nicht mehr bei der Apotheke am Telering von Dr. Bettina Habicht einlösen konnten. Aus internen Kreisen des Unternehmens werden diese Informationen bestätigt. Habicht streitet dies hingegen ab.

Jetzt soll die Apothekerin kurzfristig eine Lösung für das Rx-Problem gefunden haben: Weil offenbar die Zeit fehlt, auf das Geld der Krankenkassen zu warten, hilft Mitarbeitern zufolge eine benachbarte Apotheke aus, die wiederum selbst profitiert. Habicht soll mit Katrin Fehlert, Inhaberin der Galenus-Apotheke in Cottbus, einen Deal geschlossen haben: Demnach gibt Habicht ihre Verordnungen zur Abrechnung an die Kollegin weiter und erhält dafür 50 Prozent des Rezeptwertes sofort und bar. Beide Apothekerinnen bestreiten dies auf Nachfrage. Mitarbeiter aus beiden Apotheken bestätigen jedoch das Modell, das offiziell als Zusammenarbeit unter Partnerapotheken ausgegeben wird.

Fehlert ist selbst kein unbeschriebenes Blatt: Sie hat ihren eigenen Strohmannvertrag auffliegen lassen und das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht. Hintergrund waren Vereinbarungen aus dem Jahr 1997 mit der Firma TKP aus Berlin, die in ihren Bilanzen sogar Positionen verschiedener Apotheken aufgenommen hatte. Fehlert hatte ein partiarisches Darlehen in Höhe von 200.000 Euro erhalten, musste dafür aber 80 Prozent des Gewinns oberhalb ihres definierten Mindestgewinns abtreten. Sie selbst blieb unbestraft, weil die Sache verjährt war.

Bei der EU-Versandapotheke gibt es schon seit einigen Wochen Probleme mit der Belieferung verschreibungspflichtiger Medikamente. Auf der Homepage heißt es zur Rezepteinlösung zwar: „Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gern Auskunft über die Verfügbarkeit und kümmern sich darum, dass Ihre Rezeptbestellung zügig nach Ankunft Ihres Rezepts an Sie versendet wird.“

Doch Kunden klagen über Lieferzeiten von zwei Wochen. Die Option, Bestellungen per Rechnung zu bezahlen, wurde zudem bereits gestrichen, was ein Hinweis auf Liquiditätsprobleme sein könnte. Mitarbeiter berichten von unzähligen unbearbeiteten Aufträgen. Im Team soll Habicht kürzlich angekündigt haben, Rezepte würden künftig rechtssicher über eine niederländische Versandapotheke abgerechnet.

Die Stimmung unter den rund 60 Mitarbeiten der EU-Versandapotheke ist jedenfalls angespannt. Ab 14 Uhr arbeite niemand mehr im Versandzentrum, aus Mangel an zu bearbeitenden Aufträgen, heißt es. Anderen Quellen zufolge wurde die Kurzarbeit von der Unternehmensführung, bestehend aus Habicht und deren Ehemann Sven Schumacher, angeordnet. Am Freitag vor einer Woche soll zehn Mitarbeitern gekündigt worden sein.

Sollte die Rezeptverweigerung mehr als ein vorübergehendes Phänomen gewesen sein, dürften sich alsbald auch die Aufsichtsbehörden einschalten. Das Landesamt hat nach eigenem Bekunden in diesem Jahr schon einmal bei der EU-Versandapotheke nachgefragt. Im Rahmen des Standortwechsels soll es bereits einmal zur Verzögerungen bei den Auslieferungen gekommen sein. Die angemieteten Räume bei Phoenix hatte die EU-Versandapotheke Ende Februar Hals über Kopf verlassen.

Mit dem Großhändler befinden sich Habicht und Schumacher nach wie vor im Rechtsstreit. Beide Seite verlangen Millionenzahlungen von der Gegenseite. Im Eilverfahren konnte sich Phoenix bislang durchsetzen. Im Hauptsacheverfahren wird das Landgericht Cottbus seine Entscheidung in erster Instanz im Februar verkünden. Nach Lage der Dinge ist aber zumindest fraglich, ob es so lange mit der EU-Versandapotheke noch weitergeht.

Angeblich kam es am Anfang der vergangenen Woche kurzfristig zu einer Kontopfändung. Es soll um einen allenfalls knapp fünfstelligen Betrag gegangen sein. Doch Banken machen auch bei solchen Beträgen für gewöhnlich sofort dicht, wenn der Titel erfolgreich vollstreckt wurde.

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