Masken zu früh verteilt: Apotheker abgemahnt APOTHEKE ADHOC, 17.12.2020 14:59 Uhr
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Ausgabe vor dem Stichtag: Ein Apotheker aus NRW wurde abgemahnt, weil er schon vor dem 15. Dezember kostenlose FFP2-Masken an Risikopatienten abgegeben hat. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Manche Apotheken haben sich bei der Verteilung kostenloser FFP2-Masken besonders ins Zeug gelegt und schon vor dem Stichtag an ihre Kunden abgegeben – eine Vertrauensleistung nicht nur gegenüber den Kunden, sondern auch gegenüber der Politik. Ein Inhaber aus Nordrhein-Westfalen hat sich damit aber nun Ärger eingehandelt: Ein Mitbewerber hat ihn dafür abgemahnt und droht mit gerichtlichen Schritten – denn er sieht dadurch die freie Apothekenwahl beeinträchtigt. Der abgemahnte Apotheker nimmt es gelassen und zeigt sogar Verständnis für seinen Mitbewerber.
Apotheker Johann Burgdorf* hatte es nur gut gemeint: Bereits seit Donnerstag gab er aus seinen eigenen Beständen FFP2-Masken an seine Kunden ab – und zwar auf reiner Vertrauensbasis. „Wir kennen hier 70 Prozent unserer Kunden, von daher war die Selektion einfach“, sagt er. Und auch Kunden, die er nicht kannte, hat er Masken abgegeben, wenn er überzeugt war, dass sie einer Risikogruppe angehören. „Oft hat man ja schon am Rezept erkannt, woran jemand leidet. Und wenn der Kunde ein Risikopatient war, dann haben wir ihm gleich eine Packung Masken mitgegeben.“ Dabei habe er erst gar nicht versucht, jede Abgabe zu dokumentieren, sagt er. „Ich halte diese Dokumentation für gar nicht so sinnvoll, weil der Ansturm so groß war, dass wir sowieso nicht jedes Mal hätten nachprüfen können, ob jemand schon mal Masken bei uns geholt hat.“
Zwischen 5000 und 6000 Masken hatte er so schon bis zum Dienstag abgegeben – und steht dazu. „Ich habe das gemacht, weil ich glaube, dass es nötig ist, wenn wir wollen, dass die wirksamen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung nicht durch einen Ansturm auf die Apotheken konterkariert werden.“ Schließlich sei es kontraproduktiv, härtere Kontaktbeschränkungen zu verhängen und dann einen großen Ansturm auf die Vor-Ort-Apotheken herbeizuführen. Die Nachfrage ein wenig zu strecken, könne durchaus eine Erleichterung herbeiführen.
Das sieht ein Kollege in einer nahegelegenen Apotheke aber ganz anders. Er schaltete eine Anwaltskanzlei ein und schickte Burgdorf eine Abmahnung. Die verweist in dem Schreiben darauf, dass Menschen über 60 und Risikopatienten erst mit Inkrafttreten der Verordnung einen Anspruch auf kostenlose FFP2-Masken haben. Die Abgabe habe deshalb ohne gesetzliche Grundlage erfolgt und sei daher unlauter im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Burgdorfs Verhalten sei dazu geeignet gewesen, aufgrund des Anreizes der kostenfreien Abgabe die im SGB V festgeschriebene freie Apothekenwahl zu beeinträchtigen.
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