Rezeptur-Tipp

Erythromycin: Problematische Zubereitungen

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Berlin -

Erythromycin ist aus der Rezepturherstellung nicht wegzudenken. Die Verarbeitung des Wirkstoffes ist jedoch mit zahlreichen Tücken verbunden. Dazu zählen beispielsweise Einwaagekorrektur und pH-Wert.

Das Makrolidantibiotikum wird lokal vor allem zur Aknebehandlung eingesetzt. Die Wirksamkeit ist auf die Erythromycin-Base zurückzuführen. Neben der Hemmung der bakteriellen Proteinbiosynthese wird auch der antientzündliche Effekt des Wirkstoffs genutzt. Erythromycin wird hauptsächlich in Salben oder Cremes verarbeitet und sollte nicht länger als sechs Wochen angewendet werden, damit Resistenzen vermieden werden können. Die Kombination mit Metronidazol wird zur Behandlung von Rosazea verordnet.

Erythromycin wird in einer therapeutischen Konzentration von 0,5 bis 4 Prozent in einer Rezeptur verarbeitet. Die Stabilität des Wirkstoffes ist stark pH-abhängig. Der optimale pH-Wert beträgt 8 bis 8,5. Liegt der Wert unter 6, ist eine Inaktivierung des Wirkstoffes binnen einer bis drei Stunden möglich. Liegt der pH-Wert bei 7, kann innerhalb von 24 Stunden bereits eine Wirkungsminderung von etwa 14 Prozent auftreten. Der rezeptierbare pH-Bereich für Suspensionen liegt bei 8 bis 10 und für Lösungen bei 8 bis 8,5.

Liegt der Arzneistoff in gelöster Form vor, kann er selbst den pH-Wert der Rezeptur beeinflussen. Ein Beispiel sind alkoholisch-wässrige Lösungen, die auf einen Wert von 9,5 oder 10,5 kommen können. Hier kann der Zusatz von Citronensäurelösung 0,5 Prozent den pH-Wert auf 8 wieder sinken lassen. Für Salbengrundlagen, die meist als leicht sauer einzustufen sind, ist eine Verschiebung des pH-Wertes in das schwach Alkalische durch den Zusatz von Trometamol möglich. Da Erythromycin in Cremes meist ungelöst vorliegt, geht vom Wirkstoff selbst keine pH-Verschiebung aus. Inprozess- und Endkontrollen des pH-Wertes können die Stabilität und die korrekte Einstellung gewährleisten.

Von einer Verarbeitung in Kombination mit Salicylsäure, Sorbin- oder Milchsäure ist abzusehen. Sorbinsäure wird beispielsweise als Konservierungsmittel in Salbengrundlagen wie wasserhaltiger hydrophiler Salbe eingesetzt. Erythromycin sollte daher nicht in der Grundlage verarbeitet werden. Besser geeignet ist Basiscreme DAC und andere Grundlagen mit Trometamol oder Propylenglykol, oder auch die wasserhaltige hydrophile Salbe ohne den Zusatz von Sorbinsäure.

Für die Konservierung von Erythromycin-haltigen Cremes kann Propylenglykol 20 Prozent – bezogen auf die Wassermenge – eingesetzt werden. Für die Herstellung von Rezepturen sollten bevorzugt Standardrezepturen verwendet werden. Das NRF bietet beispielsweise unter der Vorschrift 11.77 eine Möglichkeit zur Verarbeitung von Erythromycin. Für die Kombination mit Metronidazol kann NRF 11.138 als Herstellungsvorschrift dienen.

Bei Kombinationen mit Glucocorticoiden ist ebenfalls Vorsicht geboten, da Zersetzungsprozesse von Erythromycin zu erwarten sind. Möglich ist eine Verarbeitung mit Triamcinolonacetonid und Betamethasondipropionat über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen. Oft kann auch die Verwendung des passenden Salzes helfen: Während sich beispielsweise Prednisolon nicht als Kombinationspartner eignet, ist Prednisolonacetat im richtigen pH-Bereich stabil genug für eine Verarbeitung mit Erythromycin.

Werden Fertigprodukte wie Linola (Dr. Wolff) als Salbengrundlage eingesetzt, dürfen diese nur verwendet werden, wenn der Hersteller die Rezeptur geprüft hat. Entsprechende Daten werden den Apotheken zur Verfügung gestellt. Wolff empfiehlt zudem ein Anreiben des Wirkstoffes mit einer 10-prozentigen Tween-20-Lösung und eine Haltbarkeit von zwei Monaten bei Abfüllung in einer Tube.

Nicht zu vergessen ist die Einwaagekorrektur. Diese sollte nicht pauschal mit einem Aufschlag von 10 Prozent berechnet werden, sondern anhand des Prüfzertifikats nach Berechnung des chargenspezifischen Einwaagekorrekturfaktors. Die Mehrweinwaage kann bei der Taxation in Rechnung gestellt werden, darf jedoch nicht auf dem Rezepturetikett angegeben werden.

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