Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz

EU-Apotheker dürfen länger in Deutschland arbeiten

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Berlin -

Apotheker aus anderen EU-Ländern sollen künftig für eine etwas längere Zeit in Deutschland ihren Beruf ausüben können, ohne dies wiederholt von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigen zu lassen. Im Rahmen der Angleichung der Fristen für den Europäischen Berufsausweis wird die Erlaubnisfrist von 12 auf 18 Monate verlängert. Die große Koalition hat einen entsprechenden Antrag in die Beratung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) eingebracht. Darin will die Bundesregierung außerdem das sogenannte Upcoding bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen verbieten.

Zurzeit müssen sich Apotheker aus anderen EU-Mitgliedstaaten einmal jährlich bei der zuständigen deutschen Behörde melden, wenn sie „vorübergehend und gelegentlich“ in Deutschland in einer Apotheke arbeiten wollen. Geregelt ist dies in Paragraf 11a der Bundes-Apothekerordnung (BApO).

Apotheker, die erstmals von einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland wechseln, müssen sich bei den zuständigen Behörden vorher schriftlich anmelden. Diese Meldung ist einmal jährlich zu erneuern. Diese Frist wird jetzt auf 18 Monate verlängert. Als Folge der Einführung des Europäischen Berufsausweises müssen die Fristen im deutschen Recht angepasst werden. Demnach darf der Mitgliedstaat bei Ausstellung des Berufsausweises für die „vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen“ während der folgenden 18 Monate keine weitere Meldung verlangen.

Im Rahmen des HHVG will die Koalition auch den Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) gegen Manipulationen sicherer machen. Hintergrund sind bekannt gewordene Manipulationen, die Kassen höherer Zuweisungen aus dem RSA sichern. Im Oktober hatte der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, auf RSA-Schummeleien aufmerksam gemacht: „Es ist ein Wettbewerb zwischen den Kassen darüber entstanden, wer es schafft, die Ärzte dazu zu bringen, für die Patienten möglichst viele Diagnosen zu dokumentieren“, sagte Baas in einem Zeitungsinterview. Dann gebe es mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich.

„Die Kassen bezahlen zum Beispiel Prämien von zehn Euro je Fall für Ärzte, wenn sie den Patienten auf dem Papier kränker machen.“ Es gebe sogar Verträge mit Ärztevereinigungen, die mehr und schwerwiegendere Diagnosen zum Ziel hätten. Die Kassen ließen sich zudem in dieser Richtung von Unternehmensberatern instruieren, erläuterte Baas. Besonders intensiv würden die regionalen Kassen diese Schummelei betreiben. „Sie bekommen 2016 voraussichtlich eine Milliarde Euro mehr, als sie für die Versorgung ihrer Versicherten benötigen.“

„Um mögliche Manipulationsanreize abzustellen und die Beeinflussung von Diagnosen zu verhindern, ist der Bestandsschutz bei Strukturverträgen einzuschränken. Zusätzliche Vergütung von Diagnosen in Gesamtverträgen, nachträgliche Diagnoseübermittlung und Kodierberatung sind zu verbieten“, heißt es im Änderungsantrag zum HHVG. Damit komme man auch einer Forderung des Bundesversicherungsamtes (BVA) zur gesetzlichen Klarstellung nach.

Die Kassen sollen außerdem zur Mitwirkung an der Prüfung der RSA-Daten verpflichtet werden. Sonst drohen Zwangsgelder. Auch sollen regionale RSA-Auswertung möglich werden, um regionale Auffälligkeiten erkennen zu können. Bislang ist das BVA bei seinen Prüfungen auf die Kooperation der Krankenkassen angewiesen.

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