Am Freitag hat der Bundesrat zum ersten Mal über das GKV-Beitragssatzstabilitätsgesetz (BStabG) beraten. Die Länder äußerten viel Kritik – insbesondere dass der Bund sich nur durch marginale Zuschüsse für Grundsicherungsempfänger einbringt, hat in der Länderkammer für Unmut gesorgt. Dem stimmt auch die Apothekerin Dr. Schamim Eckert zu, sie sieht allerdings noch einen ganz anderen Punkt kritisch: Statt die Leistungserbringer weiter zu belasten, müssten die gesetzlichen Krankenkassen endlich gleichermaßen einen Beitrag leisten. Sie wendet sich in einem Appell an die Gesundheitsminister:innen der Länder.
„Mit dem für 2027 vorgesehenen GKV-Beitragsstabilitätsgesetz sollen erneut Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer wesentliche Konsolidierungsbeiträge erbringen. Die Akzeptanz solcher Maßnahmen setzt jedoch voraus, dass die Lasten fair verteilt werden und alle Beteiligten ihrer Verantwortung gleichermaßen gerecht werden“, betont Eckert. Die Leistungserbringer hätten in den vergangenen Jahren aber bereits erhebliche Belastungen getragen; Personal-, Energie-, Miet- und Sachkosten würden seit Jahren kontinuierlich weiter ansteigen. Hinzu komme, dass infolge des demografischen Wandels die Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie die bevorstehende Verrentung der Babyboomer-Generation zunehme. „Die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen und krisenfesten Gesundheitsversorgung ist eine anspruchsvolle Aufgabe und darf nicht einseitig den Leistungserbringern aufgebürdet werden“, betont sie.
Wie auch die Länder fordert Eckert, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung gerecht werde. „Versicherungsfremde Leistungen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und müssen daher konsequent aus Steuermitteln finanziert werden“, betont sie. Diese Kosten weiter den Beitragszahlenden aufzubürden, sei weder sachgerecht noch gerechtfertigt. Die gesetzliche Krankenversicherung dürfe nicht als Ersatzhaushalt des Bundes missbraucht werden.
Nicht nachvollziehbar ist für die Apothekerin außerdem, warum ausgerechnet die Führungsebenen der gesetzlichen Krankenkassen weitgehend von den strengen Sparmaßnahmen ausgenommen bleiben sollen. „Während von Versicherten, Arbeitgebern und Leistungserbringern erhebliche Opfer verlangt werden, werden Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen weiterhin variable Vergütungen und Bonuszahlungen in einer Größenordnung von 25 bis 30 Prozent des Jahresgehalts gewährt“, kritisiert sie. Angesichts milliardenschwerer Defizite und eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs entbehre diese Praxis jeder Logik und sei der Solidargemeinschaft nicht zu vermitteln. Diese ungerechtfertigten Bonuszahlungen an Vorstände sollten abgeschafft werden.
Auch im Hinblick auf die Gehaltsentwicklung der Mitarbeiter findet Eckert deutliche Worte: „Wer von anderen Sparbeiträge verlangt, muss auch bei sich selbst Maßstäbe anlegen. Deshalb ist es geboten, für die Beschäftigten der gesetzlichen Krankenkassen zumindest eine Nullrunde bei der Gehaltsentwicklung vorzusehen und insbesondere die Praxis der Bonuszahlungen an Vorstände zu beenden“, findet Eckert.
Gerade in Zeiten milliardenschwerer Finanzierungslücken seien solche Vergütungsbestandteile weder sachlich zu rechtfertigen noch Ausdruck verantwortungsvollen Handelns. Ganz im Gegenteil beschädigten sie das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit notwendiger Reformen.
„Ich appelliere daher an die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder, im Rahmen ihrer Verantwortung im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine gerechte Lastenverteilung sichergestellt wird.“
Reformen würden nur dann Akzeptanz finden, wenn sie auf den Grundsätzen von Verantwortung, Augenmaß und Gerechtigkeit beruhen. „Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer von Versicherten, Arbeitgebern und Leistungserbringern immer neue Beiträge verlangt, muss selbst mit gutem Beispiel vorangehen.“ Sparen und Maßhalten müssten wirklich für alle Akteure des Gesundheitswesens gleichermaßen gelten.