Ersatzkassen: Kein Bonus mehr für Teststreifen Nadine Tröbitscher, 05.08.2020 14:59 Uhr
Berlin - Apotheken werden von den Ersatzkassen nicht mehr mit 50 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer belohnt, wenn sie rabattierte Teststreifen abgeben. Zum 1. Juli trat die neue Anlage 4 (Preisregelungen für Blutzuckerteststreifen) zum Arzneiversorgungsvertrag zwischen Techniker Krankenkasse (TK), DAK, Kaufmännischer Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatischer Krankenkasse (HEK) mit dem DAV in Kraft. Für die Barmer gilt eine separate Vereinbarung.
Die neue Anlage 4 löst die bisherige Vereinbarung zwischen dem DAV und der TK, DAK, KKH, hkk und HEK ab. Die Anlage regelt die Preisgruppen und Quoten (die unverändert bleiben) sowie die Umstellgebühr. Blutzuckerteststreifen sind in drei Preisgruppen unterteilt.
Gruppe 1
Gruppe 1 (Spezialpreise) gilt für Teststreifen, die im Anhang I der Anlage 4 (beispielsweise Accu Chek Guide, Gluco Check Comfort, Gluco Test oder One Touch vita) gelistet sind, sowie für generische Verordnungen, die ohne Angabe des Herstellers und der PZN verordnet werden. Es gelten folgende Abrechnungspreise (netto) je 50 Stück: bis 102 sind es 21,45 Euro, ab 103 sind es18,95 Euro und ab 300 gibt es 18,10 Euro. Die Abrechnungspreise gelten auch für Blutzuckerteststreifen, deren Apothekeneinkaufspreis weniger als 15 Euro netto laut Abda-Artikelstamm beträgt.
Gruppe2
Gruppe 2 gilt für Teststreifen, die im Anhang II aufgeführt sind – beispielsweise Accu Chek Aviva, BGStar Teststreifen sowie Contour Next. Auch für die Preisgruppe 2 gelten Staffelpreise (netto) je 50 Stück: bis 102 sind es 23,45 Euro, ab 103 sind es 20,95 Euro und ab 300 sind es 20,10 Euro. Die Abrechnungspreise gelten auch für Blutzuckerteststreifen, deren Apothekeneinkaufspreis weniger als 17 Euro netto laut Abda-Artikelstamm beträgt.
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