Apotheker hilft Barmer aus

„Wir waren kulant, jetzt sind Sie dran“

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Berlin -

Kleinste Fehler auf dem Rezept können Apotheken teuer zu stehen kommen, denn auf Kulanz der Krankenkassen können sie in der Regel nicht hoffen. Andersherum wird offenbar erwartet, dass die Apotheken schon mal ein Auge zudrücken. Die Barmer zeigt Unverständnis, dass ein Apotheker die FFP2-Coupons nicht nach Ablauf der Frist noch einlöst.

Anfang Februar hatte die Regierung die Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken auf ALG-II-Bezieher:innen ausgeweitet, nachdem das Tragen medizinischer Masken in Teilen des öffentlichen Raums verpflichtend wurde. Per Verordnung erhielten die etwa 5 Millionen Berechtigten je zehn FFP2-Masken zugesprochen. Diese konnten sie bis zum 6. März in den Apotheken abholen.

Doch wie schon bei den FFP2-Coupons für Risikopatienten verlief auch der Versand der Berechtigungssscheine an ALG-II-Empfänger:innen nicht überall reibungslos. Ein Bezugsberechtigter aus Köln war von der Barmer offenbar nicht bedacht worden, die Kassen schickte eine Nachlieferung. Allerdings war da die Frist zum Einlösen bereits abgelaufen.

Der Versicherte meldete sich bei der Kasse und erhielt eine erstaunliche Antwort: „Wir bedauern sehr, dass Ihnen nun die Berechtigungsscheine verspätet zugestellt wurden. Auch ist es nicht nachvollziehbar, dass Ihnen die ausgewählte Apotheke die Ausgabe verweigerte. Bitte wenden Sie sich an eine andere Apotheke und bitten Sie um Aushändigung der FFP2-Masken.“

Diesem Rat folgte der ALG-II-Empfänger und versuchte es jetzt in der Paradies-Apotheke von Dirk Vongehr. „Natürlich haben wir ihm die Masken abgegeben, der Patient kann doch am wenigsten dafür“, so Vongehr. Doch jetzt erwartet der Apotheker eine Reaktion von der Kasse.

Vongehr hat der Barmer geschrieben: „Natürlich sehe ich mich als Apotheker der Verpflichtung zu helfen, auch wenn äußere Umstände es nicht immer leicht machen. Bei uns hat der Patient natürlich seine 10 Masken ALGII bekommen, auch wenn wir keine offizielle Möglichkeit haben, die Leistungserbringung geltend zu machen. Jetzt sind Sie dran, wir waren so kulant und haben Ihren Versicherten versorgt, wie geht es weiter?“

Der Apotheker hatte noch die jüngste Retaxation der Barmer im Hinterkopf, bei der die Kasse aus seiner Sicht selbst ohne jedes Augenmaß agiert hatte: Ein Versicherter hatte etwas zu viele Pennadeln in der Paradies-Apotheke bezogen. Die Barmer retaxierte, ein zwölfseitiger Briefverkehr zwischen der Barmer, Noventi, dem vermittelnden Apothekerverband und Vongehr war die Folge. Streitwert: 5,85 Euro.

Vongehr geht es nicht um das Geld für die Masken, aber sollte sich die Barmer nicht um die Erstattung bemühen, wird er sie bei jeder künftigen Retaxierung an den Fall erinnern. Das „Kulanz-Schreiben“ der Kasse könnte er beim Widerspruch beilegen.

 

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