Pflichtangaben

Friedenspflicht für DJ-Rezepte – aber nicht bei allen Kassen

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Berlin -

Seit Anfang November gehören Dosierhinweise zu den Pflichtangaben auf dem Rezept. Viele Apotheken haben sich Stempel angeschafft, um fehlende Angaben zu ergänzen. Auch in der Rezeptkontrolle sorgt die neue Vorgabe für zusätzlichen Aufwand. Die gute Nachricht: Zumindest bis Ende des Jahres wird es wohl zu keinen Retaxationen kommen. Die schlechte: Nicht alle Kassen machen mit.

Wie der Berliner Apotheker-Verein (BAV) seine Mitglieder informiert, haben die Ersatzkassen über ihren Verband vdek mitgeteilt, dass es wegen fehlender Dosierungsangaben des Arztes beziehungsweise vergessener Ergänzung durch die Apotheke bis zum 31. Dezember nicht zu Retaxationen kommen soll. Zuvor hatte bereits die AOK Nordost eine entsprechende Friedenspflicht bestätigt: Man wolle angesichts der aktuellen Pandemie-Lage weder Versicherte noch Apotheken zusätzlich belasten, so die Kasse.

Dagegen hätten die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) mitgeteilt, dass sie keine Friedenspflicht vereinbaren würden, so der BAV. Immerhin handele es sich um Pflichtangaben, die grundsätzlich zu beachten seien. Allerdings werde man wie gewohnt mit Augenmaß prüfen: „Überzogene Beanstandungen aufgrund unbedeutender Formfehler werden nicht vorgenommen.“

Andere Kassen und Verbände seien ebenfalls angeschrieben worden, hätten aber noch keine Rückmeldung gegeben, so der BAV.

Nach einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) muss der Arzt die Dosierung des verordneten Fertigarzneimittels auf dem Rezept angeben. Liegen ein Medikationsplan oder ein schriftlicher Einnahmehinweis vor, reicht eine Kenntlichmachung mittels der Abkürzung „Dj“ („Dosierungsanweisung vorhanden: ja“). Nachdem die neue Vorschrift im Oktober „getestet“ wurde, ist sie seit Anfang November „scharf gestellt“.

In den Apotheken läuft das neue System alles andere als reibungslos. Bei einer aposcope-Umfrage gaben nur 4 Prozent an, dass die neue Vorschrift unproblematisch sei, da die Rezepte mit klaren Dosierangaben bedruckt würden. Mehr als jeder zweite Teilnehmer gab dagegen an, dass die Ärzte nicht informiert sind und die Dosierangaben oder der „Dj“-Hinweis fehlen (55 Prozent). Genauso oft kommt es vor, dass die Rezepte mit „Dj“ bedruckt sind, die Patienten aber keinen Medikationsplan oder schriftliche Dosieranweisung des Arztes haben (57 Prozent). Vergleichsweise selten kommt es übrigens vor, dass andere Kürzel wie „Pi“ für „Patient informiert“ verwendet werden (14 Prozent).

Angesichts dieser Erfahrungen gaben 31 Prozent an, dass es derzeit Wartezeiten für die Kunden gibt, da Rücksprache mit den Ärzten erforderlich ist. Immerhin: Die Apotheke darf die fehlende Angabe dann auch selbst ergänzen. Geheilt werden Rezepte von Apothekern und PTA gleichermaßen (80 vs. 61 Prozent). In den seltensten Fällen werden die Patienten noch einmal in die Praxis zurückgeschickt.

Was den Apotheken bleibt, ist die Angst vor Retaxationen: 68 Prozent sehen hier eine erhöhte Gefahr, wenn Rezepte ohne Dosierungsangabe durchrutschen. Und so sorgt die neue Vorschrift für einen erhöhten Aufwand bei der Rezeptkontrolle, wie 79 Prozent der Teilnehmer angaben. An der apsocope-Umfrage nahmen am 10. und 11. November insgesamt 303 Apotheker und PTA teil.

 

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