Zweite Stufe am 1. Januar?

Entscheidungswoche für das Fixum

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Berlin -

Die versprochene Fixumserhöhung will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit der Apothekenreform umsetzen. Gemäß letztem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll das Fixum aber nicht wie versprochen in einem umgesetzt werden, sondern in zwei Schritten: zum 1. Juli dieses Jahres auf 9 Euro und dann Mitte des kommenden Jahres – ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung – auf die geforderte Höhe von 9,50 Euro. In dieser Woche sollen die Weichen gestellt werden.

Das Fixum soll kommen – allerdings in zwei Schritten. Nach den Plänen des BMG soll die Apothekerschaft die erste Hälfte schon im Juli bekommen, die zweite aber erst Mitte kommenden Jahres. Damit würde die Apothekerschaft das im Koalitionsvertrag versprochene Honorar erst nach dem vorgesehenen Greifen des erhöhten Kassenabschlags auf 2,07 Euro bekommen – ein No-Go, wie es aus Parlamentskreisen heißt.

Dem Vernehmen nach ist die Apothekenreform immer noch nicht geeint. Heute Nachmittag sollen weitere Verhandlungen folgen.

Ein Streitpunkt sei nach wie vor das Fixum. Zwar hat man sich dem Vernehmen nach auf die Erhöhung in zwei Stufen eingelassen, um die Apothekenreform insgesamt nicht zu verzögern. Allerdings soll der zweite Schritt der Fixumsanhebung statt ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung, bereits zum 1. Januar 2027 erfolgen. So würde die Apothekerschaft die 9,50 Euro wenigstens zeitgleich mit der Erhöhung des Kassenabschlags erreichen.

Um die Erhöhung zu finanzieren, soll der pDL-Topf herhalten – das vorhandene Geld müsse der Apothekerschaft zugutekommen. Wenn das Fixum nur zur Hälfte erhöht werde, wäre die komplette Auflösung des pDL-Topfs nicht nötig.

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