Sterilherstellung

Neue Hilfstaxe: Apotheken bleibt nur Nulltarif

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Berlin -

Der Schiedsspruch zu Parenteralia lässt viele Apotheken sprachlos zurück. Die Abschläge auf die Wirkstoffpreise wurden teilweise so drastisch erhöht, dass die freiwillige Versorgung zum Nulltarif als einzige Option bleibt. Und bei Biosimilars droht ab Januar totales Chaos im Sterillabor.

Im Schiedsverfahren zur Hilfstaxe wurden zwar höhere Arbeitspreise festgelegt; gleichzeitig steigen aber auch die Abschläge auf die eingesetzten Wirkstoffe. Und bei Biosimilars wird ab dem kommenden Jahr eine komplett neue Regelung eingeführt: Dann können nur die Preise der beiden günstigsten Anbieter abgerechnet werden.

Laut Dr. Christian Wegner von Medipolis summieren sich die Belastungen für die Apotheken auf 150 bis 200 Millionen Euro. Dem stünden weniger als 30 Millionen Euro aufgrund der höheren Arbeitspreise gegenüber. Für ihn ist der Schiedsspruch ähnlich gravierend wie die aus den Jahren 2018 und 2022.

Denn die Sparmaßnahmen summierten sich: Zum Abschlag komme der Herstellerrabatt, und darauf kämen Rabatte für die Open-house-Verträge, die rund zwei Drittel des Marktes abdeckten. „Wenn ich dann den Abschlag von 70 auf 77 Prozent anhebe, funktioniert das alles nicht.“ Bei Trastuzumab etwa könne man als Apotheke den geforderten Einkaufspreis gar nicht erreichen.

Dem stimmt Christiane Müller vom Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) zu. Die Preise, die der GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen genannt habe, seien schlichtweg nicht real. „Es kann keine Preisauskünfte geben, die einen solchen Abschlag rechtfertigen“, sagt sie. Ohnehin hätten sich die Kassen im Verfahren abermals geweigert, die Daten, mit denen sie ihre Forderungen begründet hätten, offenzulegen.

Abrechnung zum Nulltarif

Damit die Apotheken nicht auch noch draufzahlen müssen, empfiehlt der VZA seinen Mitgliedern die Abrechnung nach § 129 Abs. 5c Sozialgesetzbuch (SGB V). Demnach können Apotheken in Fällen, in denen ein Wirkstoff zu dem festgesetzten Preis nicht verfügbar ist, ihre tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise abrechnen; Kostenvorteile durch die Verwendung von Teilmengen von Fertigarzneimitteln sind zu berücksichtigen. Heißt: Außer dem Arbeitspreis bleibt für die Apotheken keinerlei Marge hängen.

Diese Reißleine sei in der Vergangenheit schon das eine oder andere Mal gezogen worden, etwa als es Engpässe bei den Folinaten gegeben habe. Dieser Ausweg wird nach Ansicht von Müller jetzt viel häufiger genutzt werden müssen. „Es kann ja keinen Kontrahierungszwang geben, bei dem die Apotheken draufzahlen.“

Sie rechnet mit Klagen der Hersteller. Und auch einige Apothekerinnen und Apotheker werden sich überlegen, ob sie das Geschäft lieber aufgeben. „Ich würde mein Reinraumlabor gerne behalten“, sagt ein Inhaber, der im Moment nicht abschätzen kann, wie es weitergeht.

Apotheker mit Millionenverlust

Ein anderer Kollege hat bereits durchgerechnet, dass er alleine bei den drei wichtigsten Wirkstoffen einen Rohertragsverlust von knapp 1,45 Millionen Euro verkraften müsste. „Die nun mit erhöhten Abschlägen belegten Wirkstoffe waren die wenigen, wo man noch eine Marge neben dem Arbeitspreis erzielen konnte.“ Er sei immer davon ausgegangen, dass die Kassen diese Wirkstoffe bewusst ausgelassen hätten, um den Apotheken insgesamt wenigstens einen kostendeckenden Betrieb zu ermöglichen. „Das war eine nun erkennbare Fehleinschätzung.“

Mit den neu verhandelten Abschlägen sei die Herstellung bei steigenden Kosten unwirtschaftlich. Er müsse nun über die Prolongierung von bestehenden Darlehen mit den Banken sprechen und über Personaleinsparungen nachdenken, um den Betrieb weiterführen zu können.

Chaos durch Preisanpassungen

Richtig problematisch wird die Situation aus Sicht von Müller zum Jahreswechsel. Ab Januar wird bei Biosimilars der Anhang 4 der Anlage 3 Teil 2 gestrichen, dann können Apotheken bei allen nach § 40b Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) austauschbaren biotechnologisch hergestellten Fertigarzneimitteln nur den jeweils zweitgünstigsten Apothekeneinkaufspreis je mg, ml oder I.E. abrechnen.

Hier ist auch der Abschlag nach Anhang 2 zu berücksichtigen – und der kann je nach Fertigarzneimittel für denselben Wirkstoff unterschiedlich ausfallen. So gilt für Infliximab in Flixabi ein Abschlag von 35,5 Prozent, während es für Remicade 58,5 Prozent und für Remsima/Inflectra und Zessly 67,5 Prozent sind.

Ähnlich sieht es bei Trastuzumab aus: Für Herceptin fällt ein Abschlag von 1 Prozent an, für Kanjinti, Ogivri, Ontruzant, Trazimera, Tuznue und Zercepac sind es 67,5 Prozent. Und für Herzuma wurde der Abschlag gerade auf 77 Prozent angehoben.

Bestellung auf Verdacht

„Hersteller, bei denen die Abschläge aktuell nicht angepasst wurden, könnten aufgrund der Neuregelung ins Hintertreffen geraten“, sagt Müller. Sie befürchtet, dass es ab Inkrafttreten in regelmäßigen Abständen Preisanpassungen geben könnte. Das Nachsehen hätten dann die Apotheken, die sich für die Herstellung mit den Präparaten bevorraten müssten, aber nicht wüssten, welchen Preis sie am Ende tatsächlich abrechnen könnten.

Und als ob all das nicht schon genug wäre, kommen nun womöglich auch noch die Ausschreibungen hinzu. „Gerade angesichts der wachsenden Anforderungen an die Resilienz des Gesundheitswesens wäre es fahrlässig, hochspezialisierte und regional verfügbare Versorgungsstrukturen aufs Spiel zu setzen – insbesondere dann, wenn dadurch keine zusätzlichen Einsparungen erzielt werden“, findet Müller.

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